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Cottbus: Am frühen Montagmorgen haben Personen an mehreren Stellen im Bereich des Kraftwerks Jänschwalde Gleis- und Förderbandanlagen blockiert. Einzelne Personen hatten sich darüber hinaus mit Rohren, Beton und Ketten fest mit den Gleisen und Förderbändern verbunden. 17 Personen die an dieser Aktion teilnahmen und dringend tatverdächtig sind, sich der Störung öffentlicher Betriebe schuldig gemacht zu haben, verweigerten bis zuletzt die Preisgabe ihrer Identität. Wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr hat die Staatsanwaltschaft Cottbus daher gegen alle 17 Beschuldigten Haftantrag gestellt, weshalb sie am Dienstag einem Haftrichter beim Amtsgericht Cottbus vorgeführt worden sind.

Die Anordnung von Untersuchungshaft ist bei Straftaten auch dann möglich, wenn sich Personen nicht ausweisen können oder wollen. Dies ist bei den Beschuldigten der Fall. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wären bei nachprüfbarer Preisgabe der Identitäten durch die Beschuldigten mildere Maßnahmen anwendbar. 13 Personen haben bei der richterlichen Anhörung wahrheitsgemäß ihre Personalien mitgeteilt und wurden entlassen. Gegen vier Personen wurde die Untersuchungshaft angeordnet, da sie auch bei der richterlichen Anhörung die Angabe ihrer Identität verweigerten. Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizeidirektion Süd