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Das News-Magazin in Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 871 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 88.461 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 01.04.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 424 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 127 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 108 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 78.383 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+606 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 6.773 (+261).

Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär 
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 01.04., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)

Barnim

+49

4.972

143,6

195 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+27

1.810

120,5

74 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+24

4.841

136,4

186 (+0)

Dahme-Spreewald

+54

5.795

105,4

222 (+0)

Elbe-Elster

+58

5.874

266,1

206 (+3)

Frankfurt (Oder)

+39

1.730

190,5

90 (+0)

Havelland

+92

4.942

173,6

162 (+0)

Märkisch-Oderland

+67

5.554

132,8

237 (+0)

Oberhavel

+57

6.902

155,9

238 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+47

6.276

192,0

253 (+0)

Oder-Spree

+45

6.459

158,8

267 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+33

3.556

163,9

131 (+0)

Potsdam

+54

5.666

113,7

227 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+48

6.559

107,6

183 (+0)

Prignitz

+26

2.696

140,5

140 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+56

6.267

178,5

172 (+0)

Teltow-Fläming

+70

5.548

166,5

179 (+1)

Uckermark

+25

3.014

67,3

143 (+0)

Brandenburg gesamt

+871

88.461

146,4

3.305 (+4)

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. 

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. 

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. 

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. 

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. 

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.