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Thomas P. aus Erftstadt: Mein Sohn ist 14 Jahre und möchte einen Moped-Führerschein machen. Ist denn das Fahren eines Mopeds ab 15 tatsächlich gesetzlich erlaubt? Und was ist dabei zu beachten? Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: Vor allem in ländlicheren Regionen sind Mopeds und Roller bei Jugendlichen sehr beliebt, da Busse und Züge oft nur spärlich fahren. Aus diesem Grund hat die Regierung im Oktober 2019 beschlossen, die Altersbegrenzung für den Moped-Führerschein von 16 auf 15 Jahre zu senken. Der neue Beschluss gilt allerdings nicht automatisch für ganz Deutschland. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob es die neue Regelung anerkennen will.

In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ist die Gesetzesänderung bereits in Kraft. Aber auch Thüringen, Schleswig-Holstein und Hessen planen, den Führerschein ab 15 einzuführen. Zuvor durften 15-Jährige nur Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h steuern. Durch die neue Regelung sind nun auch Kleinkrafträder sowie Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h erlaubt. Sechs Monate vor ihrem 15. Geburtstag können sich die Jugendlichen bei der Fahrschule anmelden. Die theoretische Prüfung können sie dann frühestens drei, die praktische einen Monat vor ihrem 15. Geburtstag antreten. Doch Vorsicht: Die Fahrerlaubnis gilt dann nur in den jeweiligen Bundesländern. Wer außerhalb unterwegs ist, riskiert, seinen Führerschein zu verlieren.