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Das News-Magazin in Brandenburg

Bild von cdz auf Pixabay

Die deutsche Bundesregierung beschloss 2007 das Rauchverbot in Gaststätten und sorgte dafür für einen Aufschrei. Wer seitdem beim Ausgehen noch Rauchen möchte, muss nach draußen gehen. Dabei frönen nach wir vor viele Menschen dem Rauchen - sei es mittels Zigarre, Zigarette oder E-Zigarette. Doch hat das Rauchverbot wirklich etwas gebracht?

Rauchverbot in deutschen Gaststätten - eine Menge Gegenwind

Als das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen wurde, gab es eine Menge Gegenwind. Viele Gastronomiebetriebe fürchteten um ihre Existenz. Besonders kleine Lokale wie die vielerorts vertretenen Eckkneipen hielten es für unwahrscheinlich, das Rauchverbot überstehen zu können. Tatsächlich brachen die Umsätze der Gastronomen ein. Viele mussten umbauen und einen Raucherraum schaffen. Mittlerweile hat sich die wirtschaftliche Situation dahingehend wieder erholt.

Versuche, das Rauchverbot zu umgehen

Anfangs erhoben sich zahlreiche Stimmen gegen das Rauchverbot und es wurde vielerorts versucht, Schlupflöcher zu finden. Die Entscheidung des Bundes, die Umsetzung des Verbots den Ländern zu überlassen, wirkte dabei unterstützend. Einige, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, pochten zu Beginn auf die freiwillige Unterstützung der Bevölkerung. Da dies nicht funktionierte, wurden später strengere Regelungen eingeführt. Manche Gastronomiebetriebe setzten auf Raucher-Clubs, die eine Club-Mitgliedschaft voraussetzten. Wieder andere organisierten sogenannte Helmut-Parties, die offiziell als private Veranstaltung bezeichnet wurden. Teilnehmen konnte daran allerdings jeder. Benannt wurden die Helmut-Parties nach dem ehemaligen Kanzler Helmut Schmidt.

Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer

Je nach Bundesland müssen sich die Lokalbetreiber an mehr oder weniger strikte Regeln halten. Dass die Länder selbst für die Regelungen verantwortlich sind, ist auf die Tabakindustrie zurückzuführen. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die Regeln mitunter so stark voneinander abweichen. Die strengsten Antiraucher-Regeln gibt es in Bayern, dem Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Dort herrscht in jedem Gastronomiebetrieb strengstes Rauchverbot. In Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen herrschen weit weniger strenge Gesetze. In Niedersachsen zum Beispiel darf in Lokalen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, nach wie vor geraucht werden. Diese dürfen ausschließlich von Personen, die älter als 18 Jahre sind, betreten werden und es darf kein Essen ausgegeben werden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelung liegt bei den zuständigen Kommunen.

Das große Kneipensterben in Deutschland

Zwischen den Jahren 2008 und 2014 sank die Zahl der Schankwirtschaften in Deutschland um ganze 7.000 Stück auf nur noch 32.000. Das Rauchverbot ist ein Mitgrund für das Kneipensterben, aber längst nicht der einzige. Als weiterer Grund wird angeführt, dass sich besonders junge Leute nach einem anderen Lifestyle sehnen. Die Zahl der deutschen Bars wuchs in diesem Zeitraum um 200 Stück auf insgesamt etwa 2.000.

Wie stehen die Raucher zum Rauchverbot?

Eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums besagt, dass viele Raucher das Rauchverbot grundsätzlich positiv sehen würden. Sie gaben an, dass sie aufgrund dessen weniger rauchen würden. Tatsächlich möchte die Mehrheit der Raucher mit dem Rauchen aufhören. Die meisten starteten wenigstens einen Versuch, vom Rauchen loszukommen. Schließlich ist das Rauchen nicht nur eine große Belastung für die Gesundheit, sondern wirkt sich auch stark auf den Geldbeutel aus. Viele greifen bei diesen Versuchen zu einer E-Zigarette als Hilfsmittel für die Rauchentwöhnung. Das Rauchverbot in der Gastronomie wird dabei als zusätzliche Unterstützung gesehen. Laut dem Tabak-Atlas aus dem Jahr 2015 seien nur 35 Prozent der Raucher überzeugte Raucher, die noch nie versucht hätten, sich das Rauchen abzugewöhnen.

Tatsächlich ist die große Diskussion um das Rauchverbot in deutschen Gastronomiebetrieben ziemlich abgeebbt. Neben den Lokalen herrscht mittlerweile auch im öffentlichen Personenverkehr sowie an Bahnhöfen ein Rauchverbot.