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Es ist schneller passiert als man denkt. Wenn man einen Unfall baut, muss man sich im Zweifel schnell darum kümmern, dass der Schaden entsprechend aufgenommen wird. Aber bekommt man dafür einen Kfz-Gutachter von der Versicherung gestellt? Es ist ein Irrglaube, dass man auf jeden Fall von seiner Versicherung einen Gutachter gestellt bekommt, denn diese ist nicht dazu verpflichtet. Man kann allerdings auch einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen, was ebenfalls keine Pflicht ist. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelung sowohl für den Verursacher des Unfalls als auch für den Unfallgeschädigten gilt.

Was passiert im Fall der Fälle?

Wenn man selbst einen Unfall verursacht hat, muss man seiner Versicherung den Schaden melden. Wenn man dann auch noch Schäden am eigenen Auto hat, werden einem von der Versicherung die verschiedenen Möglichkeiten kommuniziert, wie der Schaden behoben werden kann. Eine gute Versicherung hat entsprechende Mitarbeiter, die einem in allen Fragen unter die Arme greifen. Wer einen unabhängigen Gutachter sucht, kann etwa einen Berliner KFZ-Gutachter zu Rate ziehen, wenn es sich geografisch lohnt. Dabei sollte man bedenken, dass im Extremfall auch ein Anwalt von Nöten sein könnte.

Gutachter von der Versicherung?

Die eigene Versicherung beauftragt zur Schadensaufnahme in der Regel einen Kfz-Gutachter, mit dem sie schon länger kooperieren oder schickt sogar einen Gutachter, der bei ihnen selbst angestellt ist. Wenn es zum Gutachten kommt, sollte man sich immer eine fachkundige Person hinzuziehen, die zumindest beurteilen kann, ob das Gutachten der Versicherung halbwegs in Ordnung ist. Die letzte Möglichkeit ist dann natürlich ein unabhängiger Gutachter, der frei von jeder Verbindlichkeit den Schaden völlig nüchtern aufnimmt und einschätzt. Je nachdem, wie der Gutachter der Versicherung bewertet, kann man hier sehr viel Geld sparen.

Gutachter als Geschädigter?

Wenn man nur der Geschädigte in der Unfallangelegenheit ist, sollte man den Schaden natürlich unmittelbar bei der Versicherung des Unfallverursachers melden. Diese wird sich dann melden und eine Auflistung der Kosten fordern, die zur Behebung der Schäden anfallen. Ob es sich dabei dann um einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten handelt, ist zunächst nicht primär wichtig. Wenn es sich um einen höheren Schaden handelt, wird die Haftpflicht ohnehin einen Gutachter hinzuziehen. Als Geschädigter hat man dann jedoch die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten. Für diesen muss man dann nicht einmal bezahlen, denn die Kosten werden von der Versicherung des Verursachers übernommen.

Gutachter unabhängig von der Versicherung?

Ob man die Versicherung darüber in Kenntnis setzen muss, dass man einen Gutachter einsetzt, kommt auf die verschiedenen Schadensformen an. Wenn einem nach geltendem Recht und je nach Schadenshergang ein Gutachter zusteht, muss man diesen Schritt nicht noch einmal separat mit der Versicherung klären. Versicherungen sind aber immer gerne in den Prozess involviert, denn sie sind natürlich in erster Linie an dem eigenen finanziellen Vorteil interessiert. Ein Gutachten über den Schaden ist hingegen für einen selbst eine gute Grundlage für eine Entscheidung, wie man mit dem Schaden weiterhin vorgehen möchte. Wenn man dann die besten Lösungen der anderen Parteien betrachtet, kann man den für sich selbst besten Weg wählen und dementsprechend handeln.