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Die Kfz-Versicherung ist der zuverlässige Schutz, wenn es einmal knallt und schützt den Fahrzeughalter vor teuren Schäden. Doch selbst wenn man sich gut versichert glaubt, der Blick aufs Kleingedruckte kann manchmal böse Überraschungen bringen. Bei welchen Schäden kommt die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden auf? Wann die Kfz-Versicherung zahlt oder auch nicht, erfahren Sie von den Kfz-Versicherungsexperten der Allianz.

Alkohol am Steuer Wer eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat und wer auch das Kleingedruckte gelesen hat, der wird bei Feiern lieber ein Taxi für die Heimfahrt bestellen oder doch lieber die Nacht bei Freunden verbringen. Denn gerade bei Fahrten unter Alkohol kann es zu schweren Schäden am Auto kommen und auch Leib und Leben der Mitfahrenden sind ernsthaft in Gefahr. Ab 0,5 Promille drohen Führerscheinentzug, Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg. (Quelle: kba.de) Ein durch Alkohol verursachter Unfall erhöht die Geldbuße und Punktestrafe deutlich. Zudem müssen Wiederholungstäter eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren, umgangssprachlich ebenso als "Idiotentest" bekannt. Auch in der Kfz-Versicherung kann der Alkoholeinfluss am Steuer sehr teuer werden. Von 0,5 bis 1,1 Promille darf der Versicherer die Hälfte der Leistung kürzen. Bei einem Wert, der darüber liegt, muss die Kfz-Versicherung gar nichts zahlen. Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen, was jedoch ebenso von individuellen Faktoren abhängt. Bei abgelaufenem TÜV Besieht man sich deutsche Autos, dann wird man immer wieder auch eine TÜV-Plakette finden. So soll der Straßenverkehr besonders sicher sein, denn hiermit wird garantiert, dass ein Fahrzeug auch wirklich verkehrssicher sein kann. Die Kfz-Versicherung legt besonderen Wert auf diese Plakette und auf Fahrzeuge, die den Sicherheitsstandards des TÜV entsprechen können. Wer glaubt darauf verzichten zu können, der kann sich nicht darauf verlassen, dass er im Notfall auch Leistungen von seiner Kfz-Versicherung erhalten kann. Zudem kann er Strafen erhalten, wenn er von der Polizei angehalten wird. Weil der Fahrer sich grob fahrlässig verhält, wird er nicht nur vom Gesetzgeber bestraft, sondern die Kfz-Versicherung kann auch jegliche Leistung verweigern. Vorsicht beim Wildunfall Gerade in der dunklen Jahreszeit kann es auf einsamen Straßen des Öfteren zu Wildunfällen kommen, wenn Wild schnell die Straße überqueren will. Läuft ein Wildschwein über die Straße und wird von einem fahrenden Auto erfasst, dann kann die Kfz-Versicherung dies als einen Unfall anerkennen und man bekommt den Schaden ersetzt. Doch bei der Anzeige des Unfalls kommt es darauf an, welches Tier hier angefahren wurde. So findet man im Bundesjagdgesetz genau, welches Tier zu den Wildtieren gehört. Mit der Teilkaskoversicherung ist man auf der sicheren Seite, wenn Schwarzwild, Wisent, Luchs und Wildkaninchen unvermutet über die Straße laufen. Der Schaden muss dokumentiert werden, und auch wenn man dem Wild ausweichen muss und an einem Baum landet, ist man für den Schaden versichert. Mitgeführte Warnwesten sollte man baldmöglichst anziehen und vorhandene Warnleuchten in ausreichendem Abstand aufstellen. Zunächst den verletzten Personen helfen und „Erste Hilfe“ leisten, dann über Notruf die Polizei über den Verkehrsunfall benachrichtigen. Dies sollte nach der 5 W-Regel erfolgen: Wer meldet? Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Warten auf Rückfragen? Sofern dies möglich ist, das tote Tier zur Vermeidung von Folgeunfällen an den Randstreifen schaffen. Wegen der Tollwutgefahr das Tier nicht mit bloßen Händen anfassen. Zudem ist man mit Fotos und Zeugen ist man auf der sicheren Seite, auch wenn nur ein Vogel ist Frontscheibe des Fahrzeugs zertrümmert. Vorsicht ist bei Hunden und Pferden geboten, denn hier kann es sein, dass der Eigentümer haften muss (Quelle: Polizei Rheinland Pfalz). Diebstahl des Fahrzeugs Wird das Auto gestohlen, ohne das ein Verschulden des Autofahrers nachzuweisen ist, dann wird die Kfz-Versicherung den Schaden übernehmen. Doch kann man in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit beweisen, dann kann es dazu kommen, dass die Kfz-Versicherung sämtliche Leistungen verweigern kann. So sollte man immer darauf achten, dass der Schlüssel nicht im Zündschloss steckt und wer sein Auto nicht verschlossen irgendwo abstellt, der sollte beim Diebstahl nicht sofort einen Neuwagen bestellen. Stellt man fest, dass der eigene Wagen entwendet wurde, dann muss dies direkt gemeldet werden. Eine Anzeige bei der Polizei ist auch erforderlich. Wer einen Leasingwagen fährt, der muss dies der zuständigen Firma sofort melden. Innerhalb eines Monats wird der Schadensfall überprüft und mit einem Ersatz des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes kann der Fahrer jetzt versuchen einen neuen Wagen zu kaufen. Nur wer einen Wagen fährt, der weniger als 1 Jahr alt ist, der kann sich wieder einen Neuwagen anschaffen. Hat man sich ein Fahrzeug angeschafft und hat dazu die beste Kfz-Versicherung gefunden, dann sollte man trotzdem sich nicht grob fahrlässig ans Steuer setzen, denn dies kann dazu führen, dass man von der Kfz-Versicherung keine Leistungen erhalten kann.