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Urteil vom 31. August 2023 - 5 StR 447/22 - Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten "Rolling-Stones-Affäre" verhandelt (siehe Pressemitteilung Nr. 121/2023) und mit Urteil vom heutigen Tag entschieden.

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der drei Angeklagten und der Einziehungsbeteiligten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.

Das Landgericht hat die Angeklagten, darunter ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt und Notar, nach 268 Hauptverhandlungstagen unter anderem wegen mehrfachen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, teilweise in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten, sechs Jahren sowie acht Jahren verurteilt und Kompensationsentscheidungen getroffen. Außerdem hat es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 46 Mio. Euro angeordnet.

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.

Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die gemäß § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt.