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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte – das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk – erachteten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen.
Urteil vom 10. Juli 2023 – VIa ZR 1119/22 - Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat heute entschieden, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, Käufern der vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann haftet, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV vorsätzlich Beihilfe zu dessen vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs mit einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung geleistet hat.
Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-8/22 | Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides (Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat), C-663/21| Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat) und C-402/22 | Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Besonders schwere Straftat)
Die bisherige Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Mit Allgemeinverfügung vom 29. April 2021 setzte das Bezirksamt Berlin-Mitte einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung um, die hier befindliche Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Die hiergegen eingelegten Widersprüche wies das Bezirksamt zurück.
Weiterlesen: Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts - Mohrenstraße darf umbenannt werden
Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 BvE 4/23 Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt.