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Urteil vom 25. Februar 2021 – 3 StR 204/20 - Das Landgerichts Potsdam hat den Angeklagten wegen versuchter Nötigung unter Einbeziehung der Strafen aus einer vorangegangenen Aburteilung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.
Smartphones sind mittlerweile unsere ständigen Begleiter. Doch im Auto sorgen sie schnell für Ablenkung und das Unfallrisiko steigt. Daher ist es während der Fahrt oder bei laufendem Motor verboten, das Handy zu nutzen. Welche Ausnahmen gelten, wie Autofahrer trotzdem telefonieren können und was bei anderen elektronischen Geräten gilt, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Seit 2015 planen Filmemacher unter der Obhut von DC einen Solofilm für einen der wichtigsten Superhelden aller Zeiten: Batman. Der Millionär bei Tag wird nachts zum Rächer von Gotham City und kann dank modernster Technologie Schurken in die Flucht schlagen und die Bewohner der Stadt vor Schaden bewahren. Der neue Batman-Film ist einer von vielen Kinohits, die sich um die menschliche Fledermaus drehen. Geplant war eigentlich eine klassische Darstellung von Batman mit Ben Affleck erneut in der Hauptrolle. Nun hat sich jedoch alles geändert und Superhelden-Fans dürfen sich auf eine ganze neue Seite des Helden freuen.
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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) lehnt Eilantrag eines Gastwirtes bzw. Hotelbetreibers aus Bad Saarow gegen Schließung seiner Gaststätte durch den Landkreis Oder-Spree ab - Mit Schließungsverfügung vom 3. Dezember 2020 ordnete der Landkreis Oder-Spree die Schließung einer Gaststätte in Bad Saarow an, da der Betreiber die Gaststätte unter Verstoß gegen die Vorschriften der Fünften Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) trotz des entgegenstehenden Verbotes weiter für Besucher geöffnet hielt. Zur Umsetzung der Schließungsverfügung wurde die Versiegelung der Eingangstür angeordnet.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Eilanträgen von Notfallkrankenhaus-Trägerinnen gegen das Verbot, nicht dringliche Behandlungen durchzuführen, stattgegeben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat, gestützt auf § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung erlassen. Nach deren § 6 Abs. 2 Satz 1 dürfen in allen Notfallkrankenhäusern unter Einhaltung der vorgegebenen Reservierungs- und Freihaltequoten nur noch medizinisch dringliche planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe bei Patientinnen und Patienten durchgeführt werden (Behandlungsverbot). Hiergegen wandten sich Notfallkrankenhaus-Trägerinnen mit gerichtlichen Eilanträgen. Sie begehrten im Wege vorläufigen Rechtsschutzes die Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sind, in ihren Krankenhäusern das Verbot nicht dringlicher Behandlungen zu beachten.
Eilrechtsschutzantrag gegen Verbot des Alkoholkonsums im gesamten öffentlichen Raum des Landes Brandenburg erfolgreich - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren § 4 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach dieser Regelung ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ganztägig landesweit untersagt. Zur Begründung hat der 11. Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten.
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