rep24 logo 2011 2

Das News-Magazin in Brandenburg

Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung Urteil vom 27. Juni 2018 – IV ZR 201/17 Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014, in Kraft getreten am 7. August 2014, nicht verfassungswidrig ist.

Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden. Zum Sachverhalt: Der Kläger nimmt den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch.

Der Brexit ist beschlossen, aber vieles ist noch ungeklärt – deutsche Unternehmen sollten sich daher vorsichtshalber auf negative Auswirkungen einstellen.

Der Brexit – und die Folgen für die deutsche Wirtschaft

Der Brexit, also der Austritt Großbritanniens aus der Europäisch Union, wurde mit dem Ergebnis des Referendums vom 23. Juni 2016 besiegelt, ein knappes Dreivierteljahr später, am 29. März 2017, leitete das Vereinigte Königreich offiziell den Austrittsprozess ein. In dieser Zeit stürzten sich die Medien geradezu auf dieses Thema und kaum ein Tag verging ohne Meldungen oder Voraussagen, die die Zukunft Großbritanniens entweder in den rosigsten Farben oder in tiefstem Schwarz zeichneten.

Mit dem Alter verändert sich unser Gehirn und mit ihm auch seine Leistungsfähigkeit. Geistiger Verfall ist mit die am meist gefürchtete Konsequenz des Alterns. Aber es gibt Hoffnung, denn kognitive Beeinträchtigung ist nicht unvermeidbar. Im folgenden finden Sie Wege, wie Sie ihre Gehirnfunktionen aufrechterhalten können.

Banken dürfen auch weiterhin die einfache Form "Sehr geehrter Kunde" im Formular verwenden - Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen - Urteil vom 13. März 2018 – VI ZR 143/17 Sachverhalt: Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. Diese verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa "Kontoinhaber" keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten. In persönlichen Gesprächen und in individuellen Schreiben wendet sich die Beklagte an die Klägerin mit der Anrede "Frau […]". Durch Schreiben ihrer Rechtsanwältin forderte die Klägerin die Beklagte auf, die Formulare dahingehend abzuändern, dass diese auch die weibliche Form ("Kontoinhaberin") vorsehen.

Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines Umsteigefluges durchgeführt hat, kann vor den Gerichten am Endziel in einem anderen Mitgliedstaat auf Verspätungsentschädigung verklagt werden Dies gilt, wenn die verschiedenen Flüge Gegenstand einer einheitlichen Buchung für die gesamte Reise waren und die große Verspätung bei Ankunft am Endziel auf eine Störung zurückzuführen ist, die sich auf dem ersten Flug ereignet hat