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Das News-Magazin in Brandenburg

Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich - Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Wie die Berliner Feuerwehr via Twitter meldete: #Eiseinbruch am #Tegeler_See Zwei Kinder brachen beim Spielen am See ins #Eis ein. Sie konnten zum Glück schnell herausgezogen werden und werden nun mit schweren Unterkühlungen von unserem #Rettungsdienst behandelt.

Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) warnt vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen: „Trotz der aktuellen Minusgrade sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.

Bundesgerichtshof zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters

Urteil vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.

Strafsache 3 StR 427/17 - Gegenstand der Hauptverhandlung ist die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 21. November 2016 (22 KLs 6/16), durch das die sieben Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen worden sind, gegen das Uniformverbot (§ 3 Abs. 1, § 28 des Versammlungsgesetzes) verstoßen bzw. zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben.

Köln (ots) - Deutsche Haushalte verbrauchen immer mehr Strom. Aktuelle Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen einen Anstieg um rund 12 Prozent seit dem Jahr 1990. Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel, scheitert aber häufig am falschen Umgang mit den Stromfressern im Haushalt. Susanne Schäfer, Energie-Expertin bei TÜV Rheinland, weiß, wie mit wenig Aufwand der private Energiebedarf gesenkt werden kann: "Entscheidend ist nicht allein die Energieeffizienzklasse der Geräte. Vielmehr kann durch klugen Gebrauch sehr viel Strom gespart werden."

Schnelles Aufwärmen in der Mikrowelle

Allein die Wahl des richtigen Geräts macht schon viel aus. "Wenn man nicht gerade einen Induktionsherd hat, sind Wasser- und Eierkocher effizienter als die Herdplatte. Zum Aufwärmen kleiner Gerichte empfiehlt sich die Mikrowelle anstelle des Backofens", sagt Susanne Schäfer. Bei Großgeräten rät die Expertin: "Lieber die Spülmaschine nutzen als von Hand waschen. Auch das Vorspülen kann man sich sparen. Beim Backofen heizen viele noch vor, weil es so auf der Packung der Gerichte steht. Die Öfen haben aber mittlerweile sehr kurze Aufheizzeiten. Vielmehr sollte man die Nachwärme nutzen." Bei Computer und Fernseher lohnt es sich, die Geräte ganz abzuschalten und den Standby-Modus zu vermeiden. Auch im Bereich des Lichts lässt sich laut Schäfer sparen: "LEDs haben inzwischen eine längere Lebensdauer und sind effizienter als Glühbirnen."

Kühlschrank regelmäßig ersetzen

Um möglichst energieeffizient zu bleiben, sollte der Kühlschrank alle zehn Jahre gewechselt werden. Bei anderen Großgeräten kommt es meist auf die Intensität der Nutzung an. "Die Geräte sind teils teurer. Hier muss der Verbraucher entscheiden, ob die Investition im Verhältnis zur Energieersparnis steht", erklärt Schäfer. Sind Spülmaschine, Waschmaschine und Trockner regelmäßig im Gebrauch, lohnt sich ein Neugerät mit hoher Energieeffizienz eher.

Wiesbaden (ots) - Silvester ist ein Fest für Feuerwerk-Fans - allerdings mit Kehrseite: Jahr für Jahr gibt es in dieser Nacht in Deutschland mehrere Tausend Schäden durch Raketen und Böller. Und nicht immer können die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Denn zum Jahreswechsel gelten besondere Regeln.