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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind im Land Brandenburg zusätzliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens zwingend erforderlich. Darauf hat sich die Landesregierung heute in einer informellen Telefonschaltkonferenz verständigt, wie Regierungssprecher Florian Engels im Anschluss mitteilte.

 

Die zusätzlichen Einschränkungen werden voraussichtlich folgende wesentliche Bereiche betreffen:

- Schließung des Einzelhandels, außer Lebensmittel und weitere für das tägliche Leben wichtige Bereiche

- Beschränkung von Märkten und Wochenmärkten auf den Verkauf von Lebensmitteln

- Einführung des Distanzunterrichts ab der 7. Klasse, ausgenommen Abschlussklassen und Förderschulen

- landesweite Ausgangsbeschränkungen

- Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

- Einschränkung von Versammlungen - Verstärkung der Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen.

Die detaillierten Regelungen sind weiter in der Abstimmung. Gerade bei den Regelungen zu Schulen und Einzelhandel ist die Abstimmung mit Berlin von großer Bedeutung. Aufgrund des Infektionsgeschehens ist eine Verstärkung der Kontaktbeschränkungen und Entzerrung in den Schulen aber deutlich vor Weihnachten notwendig.

Vorgesehen ist, ab dem 16. Dezember an den weiterführenden Schulen (ab der 7. Klasse) in den Distanzunterricht zu gehen. Alle anderen Klassen sollen weiter in Präsenzunterricht bleiben.

Die Kabinettentscheidung zur neuen Eindämmungsverordnung ist für spätestens Dienstag, den 15. Dezember, geplant.

In die Entscheidung eingehen sollen auch die Ergebnisse der für Sonntag vorgesehenen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin.