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Das News-Magazin in Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 412 erhöht. So sind insgesamt 105.881 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 13.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 97.100 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 5.117.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 13.05., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+37

5.945

76,1

141

218 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+10

2.239

62,3

45

82 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+25

5.789

98,3

98

203 (+2)

Dahme-Spreewald

+30

6.902

61,5

105

243 (+1)

Elbe-Elster

+38

6.969

147,3

150

236 (+1)

Frankfurt (Oder)

+8

2.177

79,7

46

107 (+0)

Havelland

+21

6.054

69,9

114

179 (+1)

Märkisch-Oderland

+22

6.782

62,8

123

270 (+0)

Oberhavel

+30

8.109

50,7

108

262 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+19

7.232

105,1

115

264 (+0)

Oder-Spree

+38

8.014

74,4

133

305 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+12

4.096

48,6

48

151 (+0)

Potsdam

+40

6.836

102,6

185

238 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+25

7.703

54,9

119

196 (+1)

Prignitz

+8

3.182

61,7

47

162 (+1)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

7.410

98,5

112

187 (+0)

Teltow-Fläming

+28

6.639

75,3

128

202 (+1)

Uckermark

+21

3.803

90,0

107

159 (+0)

Brandenburg gesamt

+412

105.881

76,3

1.924

3.664 (+11)

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

Feiertag

13.05.

12.05.

11.05.

10.05.

Sonntag

09.05.

 

08.05.

 

07.05.

 

06.05.

05.05.

04.05.

Barnim

76,1

78,8

78,3

81,5

83,1

86,9

79,9

82,6

73,4

71,3

Brandenburg a. d. H.

62,3

55,4

45,7

49,9

61,0

70,7

73,4

87,3

115,0

134,4

Cottbus

98,3

112,4

99,3

103,3

121,4

139,4

130,4

139,4

139,4

157,5

Dahme-Spreewald

61,5

66,2

74,4

79,0

73,8

76,1

80,8

80,8

87,8

93,7

Elbe-Elster

147,3

145,3

139,5

143,4

141,4

141,4

146,3

145,3

151,2

183,6

Frankfurt (Oder)

79,7

74,5

86,6

93,5

97,0

90,0

102,2

109,1

119,5

129,9

Havelland

69,9

74,2

84,1

89,0

78,5

90,8

88,3

109,2

117,8

101,2

Märkisch-Oderland

62,8

63,3

58,7

61,3

68,5

66,9

61,3

66,4

64,9

77,6

Oberhavel

50,7

56,4

51,2

53,5

62,9

70,0

77,5

88,8

78,4

85,0

Oberspreewald-Lausitz

105,1

122,5

117,0

122,5

122,5

125,3

150,9

144,5

147,2

159,1

Oder-Spree

74,4

87,8

86,7

99,0

104,0

104,0

106,3

115,8

102,3

112,4

Ostprignitz-Ruppin

48,6

41,5

38,4

42,5

44,5

44,5

49,6

42,5

71,8

63,7

Potsdam

102,6

105,4

115,3

127,5

122,6

116,5

122,6

118,1

117,0

114,2

Potsdam-Mittelmark

54,9

60,0

61,0

64,6

61,4

63,7

68,3

72,5

78,5

79,4

Prignitz

61,7

69,6

95,9

97,2

97,2

95,9

106,4

97,2

115,5

91,9

Spree-Neiße

98,5

129,3

125,7

125,7

124,9

124,0

147,7

144,2

146,9

157,4

Teltow-Fläming

75,3

79,4

81,8

86,5

86,5

88,2

69,4

77,6

88,8

85,3

Uckermark

90,0

89,1

105,1

110,1

105,9

109,3

103,4

110,1

117,7

100,0

Brandenburg gesamt

76,3

81,7

83,2

88,1

89,1

91,8

93,9

98,3

101,5

104,5

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes.

Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.