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Das News-Magazin in Brandenburg

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.779 erhöht. So sind insgesamt 135.047 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 11.11.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 118.800 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 12.300 (Vorwoche: rund 7.300).

 

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 326 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 60 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 52 beatmet werden (Stand 10.11.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,83 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 5,9 Prozent der theoretisch maximal verfügbaren Intensivbetten (1.032) in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt bei 8,2 Prozent.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 285,7 (Vorwoche: 159,2 Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.601.478 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 63,3 Prozent), 1.546.631 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 61,1 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.116.419 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 10.432 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet und 39.266 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 72.429 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 10.11.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,13 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 10.11.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 11.11., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+63

7.795

225,8

423

254 (+1)

Brandenburg a. d. H.

+31

2.881

152,7

110

94 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+53

7.361

229,0

226

211 (+0)

Dahme-Spreewald

+185

8.835

384,3

666

259 (+0)

Elbe-Elster

+196

8.912

748,9

757

252 (+0)

Frankfurt (Oder)

+47

2.763

347,3

198

113 (+0)

Havelland

+119

7.962

222,8

367

189 (+0)

Märkisch-Oderland

+148

8.770

216,0

426

286 (+0)

Oberhavel

+91

10.517

213,3

457

318 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+61

8.510

370,9

402

264 (+0)

Oder-Spree

+101

10.045

294,5

528

321 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+98

5.028

313,7

310

156 (+0)

Potsdam

+116

9.167

260,3

474

250 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+136

9.910

249,1

543

218 (+0)

Prignitz

+37

3.941

210,3

160

165 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+77

9.163

339,8

384

227 (+0)

Teltow-Fläming

+134

8.705

277,5

476

215 (+0)

Uckermark

+86

4.782

274,0

324

169 (+1)

Brandenburg gesamt

+1.779

135.047

285,7

7.231

3.961 (+2)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

11.11.

 

10.11.

 

09.11.

 

08.11.

Sonntag

07.11.

 

06.11.

 

05.11.

 

04.11.

 

03.11.

 

02.11.

Barnim

225,8

218,3

190,6

143,1

151,6

175,6

163,9

132,9

134,0

128,1

Brandenburg a. d. H.

152,7

137,4

116,6

102,7

102,7

102,7

91,6

91,6

75,0

72,2

Cottbus

229,0

231,0

250,3

246,2

237,1

233,0

222,9

205,7

181,4

173,3

Dahme-Spreewald

384,3

302,3

259,6

231,9

203,7

184,6

135,0

115,4

110,2

120,0

Elbe-Elster

748,9

661,8

612,4

609,4

615,3

539,2

476,8

374,9

291,8

220,6

Frankfurt (Oder)

347,3

322,7

278,9

282,4

289,4

263,1

212,2

173,6

126,3

101,7

Havelland

222,8

178,5

166,4

177,3

168,8

144,5

142,1

134,8

119,6

104,4

Märkisch-Oderland

216,0

182,1

202,3

198,3

194,2

186,6

180,0

157,2

133,4

123,2

Oberhavel

213,3

192,8

173,6

166,6

185,3

158,7

134,0

119,0

114,4

114,8

Oberspreewald-Lausitz

370,9

376,4

379,2

373,6

372,7

315,5

230,6

197,4

191,9

161,4

Oder-Spree

294,5

288,9

261,6

247,1

198,0

182,4

117,7

146,1

132,2

128,9

Ostprignitz-Ruppin

313,7

263,1

258,1

255,0

230,8

219,6

170,0

156,9

125,5

114,4

Potsdam

260,3

227,9

209,8

189,4

189,4

168,6

146,1

136,2

133,4

126,3

Potsdam-Mittelmark

249,1

231,7

223,4

209,2

208,3

187,7

169,8

153,7

83,5

117,9

Prignitz

210,3

187,9

161,6

163,0

163,0

165,6

149,8

130,1

109,1

69,6

Spree-Neiße

339,8

326,5

352,2

375,2

364,6

333,6

256,6

229,2

177,9

168,1

Teltow-Fläming

277,5

258,2

247,7

240,2

233,7

225,6

208,7

179,0

148,1

138,7

Uckermark

274,0

250,3

244,4

185,2

197,9

206,3

181,0

142,1

97,3

82,0

Brandenburg gesamt

285,7

258,2

245,0

232,5

227,1

210,6

179,6

159,2

134,1

126,3

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.