Maßnahmen sollen Geflügelbestände schützen und eine frühzeitige Erkennung der Tierseuche sicherstellen Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Newcastle-Krankheit (ND) erlassen. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, einen Eintrag in die Potsdamer Geflügelbestände zu verhindern und im Verdachtsfall eine schnelle Erkennung und Bekämpfung zu ermöglichen. Die Regelung tritt am 6. Mai in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Hintergrund der Maßnahme ist das aktuelle Seuchengeschehen im Land Brandenburg: Nachdem die Krankheit dort über 30 Jahre nicht aufgetreten war, wurden seit Februar 2026 insbesondere in südöstlichen Landesteilen mehrere Ausbrüche festgestellt. Die Landeshauptstadt Potsdam ist bislang nicht betroffen. Potsdams Amtstierarzt, Dr. Guido Schielke, sagt dazu: „Mit der Allgemeinverfügung reagieren wir vorsorglich auf das aktuelle Seuchengeschehen in Brandenburg. Ziel ist es, unsere Geflügelbestände bestmöglich zu schützen und mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen. Entscheidend ist, dass Geflügelhaltende die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten, ihre Tiere aufmerksam beobachten und Impfpflichten beachten. So lässt sich das Risiko einer Einschleppung deutlich reduzieren.“
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Tierseuche, die vor allem Geflügel wie Hühner und Puten betrifft, aber auch andere Vogelarten befallen kann. Aufgrund ähnlicher Symptome wird die Erkrankung auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Für den Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich.
Kern der Allgemeinverfügung ist das Verbot von Geflügelmärkten, -ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen einschließlich das Auflassen von Tauben im gesamten Stadtgebiet, da hier ein erhöhtes Risiko für eine Verbreitung des Virus besteht. Zudem sind Geflügelhaltende verpflichtet, bei auffälligen Tierverlusten oder Veränderungen der Legeleistung unverzüglich eine virologische Untersuchung durchführen zu lassen.
Zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers in weitere Hausgeflügelbestände und zur Begrenzung möglicher Auswirkungen hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) am 29. April 2026 landesweite Vorgaben erlassen. Auf dieser Grundlage sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, entsprechende Seuchenpräventionsmaßnahmen umzusetzen. Die Landeshauptstadt Potsdam kommt dieser Verpflichtung mit der vorliegenden Allgemeinverfügung nach.
Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Geflügelhaltende durch die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorgaben ein hohes Schutzniveau für ihre Bestände sicherstellen können. Dazu gehören insbesondere regelmäßige Impfungen, strenge Hygienemaßnahmen sowie eine sorgfältige Prüfung beim Zukauf von Tieren. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt für Geflügelhaltende sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam unter www.potsdam.de/veterinaerwesen verfügbar.
Die Allgemeinverfügung erscheint im Sonderamt Nr. 10 am 5. Mai und kann unter www.potsdam.de/amtsblatt eingesehen werden.