Ab dem 3. Oktober 2026 werden das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) und vier Behörden seines Geschäftsbereichs dauerhaft beflaggt
Ab dem 3. Oktober 2026 werden das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) und vier Behörden seines Geschäftsbereichs dauerhaft beflaggt. Innenminister Dr. Jan Redmann hat die Dauerbeflaggung angeordnet. Neben dem MIK in Potsdam werden künftig das Polizeipräsidium, die Hochschule der Polizei in Oranienburg, die Landesakademie für öffentliche Verwaltung sowie die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz dauerhaft beflaggt. Neben dem Ministerium und dem Polizeipräsidium sind das die Orte, an denen das Land den Nachwuchs für hoheitliche Aufgaben ausbildet.
Dr. Jan Redmann (CDU)
Innenminister Dr. Jan Redmann: „Wer für dieses Land arbeitet, arbeitet für das Grundgesetz. Die Flaggen vor unseren Gebäuden machen das jeden Tag sichtbar, für unsere Beschäftigten und für alle, die an ihnen vorbeigehen. Schwarz-Rot-Gold, der rote Adler und die Sterne Europas gehören zusammen. Und sie gehören keinem allein, sondern uns allen.“
Gesetzt werden grundsätzlich die Bundesflagge, die Landesflagge Brandenburgs und die Europaflagge. Die Flaggen bleiben auch nachts gehisst. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Auf die anderen Häuser der Landesregierung und deren Geschäftsbereiche hat sie keine unmittelbare Auswirkung. In einem Gastbeitrag, der heute in der Märkischen Allgemeinen Zeitung erschienen ist, geht Redmann näher auf die symbolische Wirkung der Bundesflagge und ihrer Farben ein. Er schreibt:
„Schwarz-Rot-Gold wird benutzt, wenn Menschen ausgegrenzt werden sollen. Redner und Plakate beanspruchen die Farben für sich allein. Andere zucken bei jeder schwarz-rot-goldenen Fahne zusammen und vermuten dahinter eine fragwürdige Gesinnung. Auf manchen CSD-Veranstaltungen ist sie gar unerwünscht. Beides ist falsch und hat dramatische Folgen. Wenn die Mitte die Fahne aus der Hand legt, greifen andere zu.“