Berlin-Brandenburg - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten an allen drei Standorten der Charité zu einem Warnstreik am 27. und 28. April 2015 aufgerufen. Anlass sind die bislang ergebnislosen Tarifverhandlungen über personelle Mindestbesetzung, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Ausbildungsqualität. Die Bemühungen, einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen, laufen bereits seit 2013. Schon zwei Mal stand ver.di kurz vor einem Warnstreik – einmal hat die Geschäftsführung eingelenkt und ein Angebot vorgelegt.
Beim zweiten Mal ist sie in die vorher vereinbarte Schlichtung geflohen – ein Warnstreik war nicht mehr möglich. Die Schlichtung hat dann einen Probetarifvertrag hervorgebracht, der nicht langfristig tragfähig war. Weil auch die Arbeitgeberseite diese Einschätzung geteilt hat, wurden die Tarifverhandlungen im Januar 2015 wieder aufgenommen. „Aber alles, was der Vorstand bisher angeboten hat, ist nicht weitgehend genug und dient vor alle m der Verschleierung bzw. der Verzögerung der Verhandlungen“, sagte Meike Jäger, ver.di-Verhandlungsführerin. Der Pflegenotstand aufgrund von Personalmangel hat für die Patienten und das Personal gravierende Folgen. Auch an der Charité liegen die Personalschlüssel unter den von Fachgesellschaften empfohlenen Richtwerten. Fabrikähnliche Pflege und Probleme bei der Hygiene sind die schwerwiegendsten Folgen dieser Situation. Die Beschäftigten leiden körperlich und psychisch, was sich auch den Notruf-Schreiben ganzer Stationen und der enormen Zahl an Belastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen entnehmen lässt. „Trotz dieser alarmierenden Hinweise wollen die Arbeitgeber sich nicht auf einen Tarifvertrag einlassen, sie favorisieren möglichst unverbindliche Regelungen“, sagt Meike Jäger. ver.di fordert aber konkrete Verbesserungen bei der Mindestpersonalbesetzung in den patientenführenden Bereichen. So soll vereinbart werden, dass nachts mindestens zwei Pflegefachkräfte auf Station sind und auch die Personalschlüssel für die Intensiv- und Normalstationen deutlich verbessert werde n. Es soll verbindliche Verfahren zur Überprüfung der Belastung für alle anderen Beschäftigtenbereiche, in denen keine Personalschlüssel festgelegt werden können, geben. Außerdem will die Gewerkschaft verbindliche Verfahren zum Ausgleich von Überlastungssituationen vereinbaren. ver.di hat zudem zusammen mit einem breiten gesundheitspolitischen Bündnis den zuständigen Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass konkrete Personalvorgaben endlich als Qualitätsstandards im Landeskrankenhausplan verankert werden. Dieser wird gerade für die Jahre 2016 bis 2020 ausgearbeitet. ver.di erwartet verbindliche und rechtlich durchsetzbare Personalvorgaben, die helfen, den Pflegenotstand im gesamten Krankenhaus zu bekämpfen. Um jede Patientengefährdung auszuschließen, hat ver.di schon im September 2013 mit der Charité eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, die dafür sorgt, dass auch während des Streiks Patienten versorgt werden.