Update2: 18.12.2015, 14.05 Uhr/Kreis Havelland - Zu einem Wohnungsbrand kam am frühen Donnerstagabend im Stadtgebiet Nauen. Zwei Wohnungen eines Wohngebäudes waren durch den Brand betroffen. Starke Rauchentwicklung machte zwei Wohnungen vorerst unbewohnbar.

Die Feuerwehr der Stadt Nauen war mit ca. 35 Kräften im Einsatz. Rettungskräfte kümmerten sich um eine Verletzte Person. In dem Wohnhaus leben sechs Mietparteien. Alle Personen mussten während der Einsatzmaßnahmen das Gebäude verlassen. Was den Brand ausgelöst hat konnte die Feuerwehr vor Ort noch nicht mit Sicherheit sagen. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.

Nachtrag - Medienberichte nach soll der Brand durch einen Toaster ausgelöst worden sein, die Verletzte Person kam mit einer Rauchgasvergiftung in die Havelland Klinik.

Q: Feuerwehreinsatzleitung

Nachtrag2 - Küchenbrand - Donnerstag, den 17.12.2015, 19.30 Uhr - Am Donnerstagabend wurden Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus gerufen. Die 84-jährige Wohnungsmieterin hatte sich zum Zeitpunkt des Brandausbruches in ihrer Zweizimmerwohnung im Erdgeschoß befunden und einen Knall aus Richtung der Küchenzeile vernommen. Kurz darauf stand der Bereich,  in dem sich ein Elektroherd und ein Toaster befinden in Flammen. Die Rentnerin versuchte diese mit einer Decke zu ersticken. Allerdings fing auch die Decke an zu brennen. Die 84-jährige verständigte eine Nachbarin, die dann die Feuerwehr rief. Einsatzkräfte der Feuerwehr löschten die Flammen ab.

Während die Wohnungsinhaberin unverletzt blieb, erlitten zwei Nachbarn, eine 80-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann leichte Atemwegsreizungen. Beide wurden zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Die Brandwohnung wurde durch Verrußung stark in Mitleidenschaft gezogen und ist derzeit unbewohnbar. Die 84-jährige kam bei Verwandten unter. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens liegen noch keine Erkenntnisse vor. Spezialisten der Kriminalpolizei untersuchten am Freitag den Brandort. Derzeit kann weder ein technischer Defekt noch Fahrlässigkeit als Brandursache ausgeschlossen werden.