Kreis Oberhavel - Haftbefehl nach versuchter Vergewaltigung in Oranienburg - Wegen des dringenden Verdachts einer versuchten Vergewaltigung wurde ein 30-jähriger Pole am 18.02. vorläufig festgenommen.

Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand hat der 30-Jährige eine 21-jährige Oranienburgerin von der S-Bahn aus, in der er wie sie auch am Bahnhof angekommen war, zu Fuß verfolgt. In der Lehnitzstraße kurz vor der Lehnitzbrücke soll er sie dann von hinten gepackt und zu Boden gerissen, mit der Faust ins Gesicht geschlagen sowie am Boden liegend mit dem Fuß getreten haben. Laut Augenzeugen sollte es dann wohl zu einem sexuellen Übergriff kommen. Nur durch das Einschreiten Dritter (vorbeikommende Fahrzeugführer) konnte eine weitere Tathandlung verhindert werden. Die beiden Männer im Alter von 47 und 39 Jahren sowie die 34-jährige Frau verständigten die Polizei und hielten den Polen bis zum Eintreffen der Beamten vor Ort fest. Er war mit 1,59 Atemalkoholwert deutlich angetrunken. Die angeordnete Blutprobe zur Feststellung seiner Schuldfähigkeit musste unter Zwang entnommen werden. Eine Überprüfung ergab zudem, dass der Pole in seiner Heimat noch eine einjährige Freiheitsstrafe offen hat, dazu aber bislang kein Haftbefehl in Deutschland vorliegt. Nach der erfolgten Beschuldigtenvernehmung im Beisein eines Dolmetsches wurde durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Haftbefehl beantragt. Die Vorführung erfolgte am 19.02. im Amtsgericht Neuruppin. Der zuständige Richter erließ und verkündete einen Haftbefehl wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung und Polizeibeamte brachten den Polen noch am Sonntag in eine Justizvollzugsanstalt.