Verbraucherschutzministerkonferenz tagte heute in der Landeshauptstadt Potsdam - Auf Online-Marktplätzen nehmen betrügerische Aktivitäten, irreführende Angebote und der Handel mit gefälschten Produkten immer weiter zu. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es zunehmend schwieriger, betrügerische Fakeshops von seriösen Online-Shops zu unterscheiden. Der Kampf gegen Fakeshops war deshalb ein Schwerpunkt der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die am heutigen Freitag in Potsdam mit 37 Beschlüssen zu aktuellen verbraucherpolitischen Herausforderungen zu Ende gegangen ist.

Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt zog eine positive Bilanz: „Die fortschreitende Digitalisierung erleichtert den Alltag, bringt aber auch neue Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Die Länder setzten mit der VSMK ein klares Signal: Online-Betrug muss konsequent und schnell bekämpft werden. Wir brauchen einen starken und handlungsfähigen Verbraucherschutz in der digitalen Welt.“

Die VSMK ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Den Vorsitz hat in diesem Jahr das Land Brandenburg.

Verbraucherschutzministerin Mittelstädt erklärte: „Fakeshops verursachen erhebliche finanzielle Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir müssen den Schutz vor betrügerischen Angeboten im Internet stärken. Die derzeitigen rechtlichen Verfahren zur Sperrung betrügerischer Internetseiten sind zu langwierig und komplex. Polizei, Justiz, Verbraucherschutz und Cybersicherheit – in Deutschland sind viele verschiedene Stellen zuständig. Um eine effektive Bekämpfung von betrügerischen Webseiten zu beschleunigen, brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit. Und klar ist auch: Der Kampf gegen Betrugsmaschen im Online-Handel kann nur dann gewonnen werden, wenn Fakeshops nicht nur erkannt, sondern auch schnellstmöglich gesperrt werden.“

Bekämpfung von Fakeshops

Der Antrag „Fakeshops identifizieren reicht nicht aus: Wer betrügt, wird abgeschaltet – Aktionsplan zur Bekämpfung von Fakeshops“ der Länder Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen wurde einstimmig beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einem nationalen Aktionsplan unter Federführung des Bundes. Aufgrund der unterschiedlichen Akteure auf Bundes- und Landesebene wie dem „Digital Service Coordinator“ bei der Bundesnetzagentur, dem für Cybersicherheit verantwortlichen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, den Landesjustizverwaltungen, den Ministerien für Inneres sowie den Verbraucherschutzministerien sieht die VSMK eine Koordinierung durch den Bund als erforderlich an.

Betrug beim Online-Shopping ist eine Art von Betrug, bei dem eine Käuferin oder ein Käufer dazu verleitet wird, Waren oder Dienstleistungen zu kaufen, die nicht existieren, gefälscht sind oder nicht der Werbung entsprechen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz kritisiert die derzeitigen rechtlichen Verfahren zur Sperrung von Fakeshops. Bislang sieht der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste) der EU dafür eine komplexe Kaskadenregelung vor, an deren Ende schließlich die Sperrung der Webseite unter Beteiligung nationaler Justizbehörden erfolgen kann. „Diese hohen Hürden für die Sperrung von Fakeshop-Seiten haben sich in der Praxis als stumpfes Schwert erwiesen und erschweren ein schnelles Eingreifen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“, kritisiert Ministerin Mittelstädt. Die Länder fordern den Bund daher auf, sich auf EU-Ebene für deutlich vereinfachte und beschleunigte Verfahren einzusetzen, damit Fakeshops künftig schneller vom Netz genommen werden können.

Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, nahm heute an der VSMK in Potsdam teil. Im Anschluss erklärte sie: „Wir brauchen einen starken Verbraucherschutz – gerade auch im digitalen Raum. Denn ein Großteil des Verbraucheralltags spielt sich mittlerweile online ab. Ich bin deshalb dankbar, dass das Thema Verbraucherschutz im digitalen Raum bei dieser Verbraucherschutzkonferenz einen großen Raum eingenommen hat. Pünktlich zu dieser Konferenz sind die neuen Regeln über den Widerrufsbutton in Kraft getreten: Das ist ein wichtiger und sehr konkreter Fortschritt für den Verbraucherschutz in der digitalen Welt. Doch es gibt auf diesem Feld noch viel zu tun. Wir brauchen klare Verbote von manipulativen Praktiken im Netz. Hier erwarte ich mir viel vom angekündigten Vorschlag der EU-Kommission für einen Digital Fairness Act. Auch der Kampf gegen Fake Shops bleibt eine wichtige Aufgabe. Auch hierzu haben wir uns bei der Verbraucherschutzministerkonferenz ausgetauscht. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktiven Diskussionen. Wenn Länder und Bund zusammenarbeiten, profitiert davon gerade auch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Die VSMK bittet den Bund zudem zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine schnellere Abschaltung von Fakeshop-Internetseiten, die unter „.de“-Domains geführt werden, in Deutschland auch außerhalb der Strafverfolgung möglich ist. Dabei soll insbesondere ein nationales „Notice and Action“-Verfahren nach belgischem Vorbild einbezogen werden, wie es bei „.be“-Domains eingesetzt wird und das eine sehr schnelle Abschaltung betrügerischer Webseiten ermöglicht. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern appellieren die Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie -senatorinnen der Länder darüber hinaus an den Bund, eine Lösung zu erarbeiten, die das Abschalten von Fakeshop-Werbung in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken erleichtert.

Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen stellen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Fakeshop-Finder zur Verfügung. Jeden Monat entdecke die Seite https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560 rund 1.800 neue betrügerische Onlineshops, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg mit.

Verbraucherschutz bei digitalen Käufen

Auch der Antrag „Verbraucherschutz bei digitalen Käufen verbessern“, den das Land Saarland eingebracht hat, wurde einstimmig angenommen. Kern des Antrags: Immer mehr Softwareprogramme und Anwendungen werden heute nicht mehr als CD-ROM oder anderen Speichermedien verkauft, sondern per Download. Musik, Bücher, Filme oder Programme: Downloads beinhalten oftmals keinen klassischen Kauf mehr, sondern den Erwerb einer Lizenz. Dabei sind manche Lizenzen zeitlich gebunden, andere allerdings an Rahmenbedingungen, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Erwerb der Lizenz nicht direkt ersichtlich ist. Das führt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig zu Unsicherheit: Wie lange kann ich gekaufte Inhalte tatsächlich nutzen? Unter welchen Bedingungen bleiben sie verfügbar? Wie viel Geld muss ich tatsächlich für das Produkt bezahlen? Die VSMK fordert verbraucherfreundliche Regelung zu Lizenzprogrammen und bittet den Bund zu prüfen, ob es weitere Regelungen in anderen Bereichen Bedarf (Bücher, Musik, Filme), sowie zum Stand der Gespräche auf EU-Ebene und mögliche Auswirkungen auf Deutschland zu berichten.

Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Landes Saarland, erklärte dazu: „Die 22. Verbraucherschutzministerkonferenz hat gezeigt, dass wir als Länder gute Lösungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Weg bringen konnten. Und dies in einem Umfeld, das jedes Jahr schnelllebiger wird und Verbraucherinnen und Verbraucher herausfordert. Gerade weil die Welt immer schneller wird, achten wir darauf, dass Verbraucherrechte nicht auf der Strecke bleiben – ob digital oder analog, egal in welcher Lebensphase.“

Zum Thema digitale Käufe ergänzte Ministerin Berg: „Hier sehen wir ein Ungleichgewicht zwischen der Wirtschaft auf der einen Seite, die einfach abschalten kann, und den Verbrauchern auf der anderen Seite, die ein Recht darauf haben, ihre Käufe auch behalten und nutzen zu dürfen – egal ob digital und analog. Hierzu wollen wir auch in anderen Bereichen der digitalen Waren prüfen lassen, ob wir genug Schutz haben, sodass gekaufte Produkte im angemessenen Rahmen verfügbar und nutzbar bleiben.“

Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, erklärte zum Abschluss der VSMK in Potsdam: „Die Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher ist Kernaufgabe der Verbraucherschutzministerkonferenz. Ich freue mich, dass die Länder in Potsdam gemeinsam ein wichtiges Maßnahmenbündel geschnürt haben, welches positive Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen haben wird.“

Zum Kampf gegen Fake Shops sagte Weidinger: „Jeden Tag verlieren Menschen ihr Geld an Betrüger, die im Netz ihr Unwesen treiben. Wir müssen den Tätern unmissverständlich zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Gerade beim Online-Einkauf brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher einen guten Schutz, weil im Internet Betrüger viel schwerer zu entlarven sind als etwa beim Einkauf im Laden in der Innenstadt. Wir brauchen einen nationalen Aktionsplan, koordiniert durch den Bund, um die Maßnahmen aller zuständigen Behörden und Organisationen im Kampf gegen betrügerische Online-Shops zu bündeln. Klar ist, dass schnellere Abschaltmöglichkeiten für Fake Shops im Internet sinnvoll sind, damit Fake Shops innerhalb kürzester Zeit offline genommen werden können und Suchmaschinen solche Treffer nicht mehr anzeigen. Wir brauchen die richtigen Werkzeuge in der digitalen Welt, um den Tätern schnell das Handwerk legen zu können.“

Einsatz von KI-Agenten im Online-Handel

Ein weiteres zentrales Thema war der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Online-Handel. KI-Agenten können selbständig komplexe Handlungen durchführen, etwa Produkte in Online-Shops einkaufen, Flugtickets buchen oder Stromanbieter wechseln (sogenannter Agentic Commerce). Der Verbraucherschutz, der sich bislang auf Design und Informationen von Benutzeroberflächen fokussierte, benötigt anlässlich von automatisiert und eigenständig agierenden KI-Agenten grundsätzlich neue Schutzmechanismen.

Die Länder fordern daher einen umfassenden europäischen Rechtsrahmen zum Schutz eines souveränen Verbraucherverhaltens. Der Bund wird von der VSMK aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die angekündigte Überarbeitung der europäischen Digitalgesetzgebung die spezifischen Verbraucherrechte beim agentenbasierten Handel berücksichtigt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nur solche KI-Systeme nutzen können, die ihnen erlauben, für ihre Entscheidung maßgebliche Voreinstellungen auszuwählen, wie insbesondere die Preisspanne für die Leistung, die Eingrenzung der zu nutzenden Angebote und Webseiten, Einzugsbereich und Kündigungsmöglichkeiten. Auch muss gewährleistet sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf Entscheidungen zu jedem Zeitpunkt unterbrechen und bestätigen können.

„KI-Agenten sind hilfreich, sie handeln aber eigenständig, dieses Risiko müssen wir alle kennen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist sich einig, dass KI-Agenten ausschließlich im Interesse eines Nutzers und keinesfalls im Interesse eines Anbieters handeln dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Nutzer selbst bestimmen kann, nach welchen Regeln ein KI-Agent aktiv wird und zu welchem Preis er beispielsweise etwas kaufen darf. Letztendlich muss bei der Nutzung eines KI-Agenten immer der Mensch die finale Entscheidung treffen können“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger.

Zum Thema KI-generierte Verbraucherberatung ergänzte Weidinger: „Die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister sehen Potenzial in einer KI-gestützten Beratung, weil diese rund um die Uhr verfügbar wäre, schnell Antworten liefern und die Beratungsstellen vor Ort entlasten könnte. Allerdings müssen hohe Standards für Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit garantiert sein. Die persönliche Beratung wird dies aber nicht ersetzen können.“

Ministerin Berg erklärte zum Thema Kreditvergabe: „Wir wollen ein Kreditmodell, das sich an den üblichen Kreditkonditionen orientiert – und nicht diskriminierend am Alter der Menschen. Gerade auch vor dem Hintergrund des Bedarfs an gutem Wohnraum sollten wir Bestandsimmobilien nicht vernachlässigen. Wir wollen ältere Menschen unterstützen, ihr Eigentum bewohnbar zu halten aber insbesondere auch vor Alternativen, wie z.B. Immobilienteilverkäufen, zu schützen, die mehr Probleme schaffen als sie zu lösen.“

Verbrauchergerechte Preise für das Laden an E-Ladesäulen

Fehlende Preistransparenz an öffentlichen Ladepunkten sowie unübersichtliche Abo- und Mitgliedschaftsmodelle stellen weiterhin ein wesentliches Hindernis für viele Verbraucherinnen und Verbraucher beim Umstieg auf ein E-Auto dar. Insbesondere die komplexen und teils stark divergierenden Tarifstrukturen erschweren einen einfachen Preisvergleich erheblich. Vor diesem Hintergrund wird von den Ländern begrüßt, dass der von der Bundesregierung beschlossene „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz vorsieht.

Petra Berg, Verbraucherschutzministerin des Landes Saarland, erklärte: „Wir wollen, dass das Tanken eines e-Autos so einfach ist wie das Tanken eines PKWs mit Verbrennermotor. Das bedeutet, ich muss transparent und einfach erkennen können, was mich das Stromtanken nun kostet – und zwar nicht nur der Strom, sondern auch mögliche weitere Gebühren wie Blockier- oder Startzuschläge. Niemand möchte vier verschiedene Apps abgleichen müssen und fünf Karten bereithalten, nur um dann an der Ladesäule vielleicht doch nicht den besten Preis zu bezahlen. Als VSMK fordern wir außerdem, dass die geplante Mobiltätsplattform der Bundesregierung, die Mobilithek, schnellstmöglich als Preistransparenzstelle für Ad-Hoc-Ladepreise umgesetzt wird.“

Die VSMK bittet den Bund, weitergehende Maßnahmen zu prüfen: Dazu zählen insbesondere der Preise und Zusatzgebühren. Die Angabe sollte auch mögliche Blockier- und Startgebühren ausweisen. Zudem soll der Bund prüfen, ob eine zentrale und verpflichtende Meldung von Ladetarifen sowie ein Ausbau der Mobilitätsdatenplattform „Mobilithek“ zu einer zentralen Preistransparenzstelle umgesetzt werden können.

Anonyme Probenahme im Onlinehandel mit Lebensmitteln

Da der Umsatz im Onlinehandel von Lebensmitteln jährlich wächst, ist eine effiziente Lebensmittelüberwachung auch online notwendig, um ein identisches Schutzniveau wie im stationären Handel zu ermöglichen. Die etablierten Überwachungsmechanismen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind jedoch nicht ohne weiteres auf den Onlinehandel anzuwenden.

Die VSMK ist sich einig, dass für eine wirksame Lebensmittelüberwachung im Onlinehandel klare und rechtssichere Grundlagen für anonyme amtliche Probenahmen erforderlich sind. Hintergrund ist, dass die bestehenden Regelungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Praxis nicht ausreichen, um Onlinebestellungen ohne Offenlegung der behördlichen Identität gegenüber dem beprobten Unternehmen während des Bestellvorgangs durchführen zu können. Dazu sollen insbesondere Zahlungs- und Versanddienstleister stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen eine anonyme Bezahlung von Testbestellungen ermöglichen sowie die diskrete Umleitung von Sendungen im Rahmen der amtlichen Probenahme sicherstellen. Die Länder bitten den Bund, die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend weiterzuentwickeln.

Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor E-Zigaretten

Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder bewerten elektronische Einweg-Zigaretten aus Sicht des Gesundheits-, Jugend- und Umweltschutzes als besonders problematisch. Sie weisen darauf hin, dass diese Produkte aufgrund ihrer Beschaffenheit und Verfügbarkeit erhebliche Risiken insbesondere für junge Menschen bergen und den Einstieg in den Nikotinkonsum begünstigen können.

Die Länder begrüßen daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten angekündigt hat, und bitten um eine zügige Umsetzung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens. Darüber hinaus wird der Bund eindringlich gebeten, rechtliche Vorkehrungen gegen zum Beispiel stylische Aufmachung und starke Präsenz in sozialen Medien zu treffen.

Hintergrundinformationen

Die Verbraucherschutzkonferenz ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Der Vorsitz wechselt jährlich. Seit dem 1. Januar 2026 hat das Land Brandenburg den Vorsitz der VSMK inne.