Das Brandenburger Landeskabinett hat am Freitag, den 17. April 2020, eine Fortschreibung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) beschlossen. Demnach gelten die derzeitigen, grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln zunächst bis zum 8. Mai 2020 weiter. Jedoch gibt es in manchen Bereichen auch Lockerungen.

 

So dürfen über die bisherigen Regelungen hinaus in Brandenburg zum Beispiel Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen ab 22. April 2020 unter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Gleiches gilt für alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern, öffentliche Bibliotheken, Galerien und Museen sowie Tierparks und Wildgehege. Ab 4. Mai 2020 dürfen auch Friseure wieder öffnen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln. Restaurants und andere gastronomische Angebote müssen dagegen vorerst weiterhin geschlossen bleiben beziehungsweise dürfen nur einen Außer-Haus-Verkauf anbieten.

Laut der neuen Fassung der Eindämmungsverordnung sind dafür nun religiöse Zeremonien mit wichtigem Grund (insbesondere Taufen und Bestattungen) und maximal 20 Teilnehmern wieder möglich. Auch hierfür müssen jedoch strikt die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auch Versammlungen unter freiem Himmel und mit bis zu 20 Teilnehmenden können in Ausnahmefällen zugelassen werden.

„Der Weg zurück zur Normalität ist noch sehr lang, ein erster kleiner Schritt ist nun aber gemacht“, sagt der havelländische Landrat Roger Lewandowski zu den erfolgten Anpassungen der Eindämmungsverordnung. Weitere Lockerungen hingen auch vom Verhalten der Menschen ab. „Die Havelländer sind bisher sehr verantwortungsbewusst mit der Situation umgegangen“, so der Landrat. „Ich bitte alle, dies auch weiterhin zu tun, um das Infektionsrisiko weiter gering zu halten, um die Ausbreitung des Coronavirus effektiv bremsen zu können. Das wird eine Grundvoraussetzung für weitere Lockerungen sein.“

Im Landkreis Havelland gibt es mit Stand vom 18. April 2020, 10 Uhr, 140 laborbestätigte Corona-Infektionen, fünf Havelländer sind bisher an den Folgen des Coronavirus verstorben.

Die überarbeitete SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und Bürger zusammengetragen.