Der Landkreis Havelland hat Ende des vergangenen Jahres mit dem Rückbau von nicht genehmigten Steganlagen, Dalben sowie weiteren baulichen Anlagen im Bereich der Unteren Havel-Wasserstraße begonnen. Im Zuge der Maßnahme wurden zudem einzelne Bootsliegeplätze beräumt. Der Maßnahmenbereich erstreckte sich entlang der Unteren Havelwasserstraße im Bereich der Ortslage Bützer von Höhe Kilometer 94,6 bis in den Altarm „Die Kosel“. Dieser Gewässerabschnitt liegt innerhalb des Naturschutzgebietes „Untere Havel Süd“ und zugleich in einem Europäischen Vogelschutzgebiet, das insbesondere Zugvögeln als Rückzugs- und Brutraum dient.

Ziel der Maßnahme ist es, den ursprünglichen Schutzcharakter dieses besonders sensiblen Naturraums wiederherzustellen und rechtmäßige Zustände herzustellen. Der Landkreis Havelland handelt hierbei als zuständige Untere Wasserbehörde im Rahmen der geltenden wasser- und naturschutzrechtlichen Vorschriften. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des § 87 Abs. 6 Brandenburgisches Wassergesetz.

Der Beigeordnete und Umweltdezernent des Landkreises Havelland, Michael Koch, betont: „Der Landkreis Havelland unterstützt und fördert einen umweltschonenden Tourismus ebenso wie den Wassersport. Beides setzt jedoch klare Regeln voraus, die dem Schutz unserer einzigartigen Naturlandschaft dienen und auch eingehalten werden müssen. Gerade die Havelgewässer sind ein wichtiger Erholungsraum für die Menschen im Havelland ebenso wie für unsere Gäste.“

Die vielfältige Naturlandschaft des Landkreises Havelland hat Anfang der 2000er Jahre zur Ausweisung mehrerer Schutzgebiete geführt. In den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sind zulässige Nutzungen sowie Verbote eindeutig geregelt. Für den nun beräumten Gewässerabschnitt im Bereich Bützer gelten unter anderem folgende Schutzkategorien: Naturschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Großschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet.

Diese Schutzgebiete bilden den verbindlichen Rahmen für eine nachhaltige wassertouristische Nutzung der Havelgewässer. Während an besonders sensiblen Standorten die Errichtung von Steganlagen grundsätzlich ausgeschlossen ist, können an anderen Stellen nach entsprechender Prüfung Gemeinschaftssteganlagen zugelassen werden. Maßgeblich ist dabei stets der geringstmögliche Eingriff in Natur und Landschaft.

Die im Zuge der Maßnahme sichergestellten Boote werden durch den Landkreis Havelland bis zum 01.08.2026 verwahrt. Betroffene Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können bis zu diesem Zeitpunkt Eigentumsansprüche geltend machen. Hierzu sind geeignete Unterlagen vorzulegen, die sowohl das Eigentum als auch die Identität eindeutig nachweisen. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 03321 / 403-5432 oder per E-Mail an wasser@havelland.de möglich. Entsprechende Nachweise sind in jedem Fall beizufügen.