Fachgespräche abgeschlossen – Abschlussforum heute in der Potsdamer Staatskanzlei

Die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes ist ein Schwerpunkt der Landesregierung. Heute wurde dabei die nächste Etappe erreicht: Von März bis Mai führte das Umweltministerium vier Fachgespräche mit Interessenverbänden und den Wasserbehörden zu den Eckpunkten der Novellierung durch. Die Themen: Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerunterhaltung und Gewässerbewirtschaftung sowie Schutz und Nutzung der Gewässer. Die Ergebnisse wurden heute (24. Juni) auf einem Abschlussforum in der Potsdamer Staatskanzlei vorgestellt und zusammengefasst. An der Veranstaltung nahmen rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Wasserbehörden und Wissenschaft sowie Mitglieder des Landtages teil.

Umweltministerin Mittelstädt sagte dort: „Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Die Ressource Wasser steht jedoch zunehmend unter Druck – nicht nur in Brandenburg. Sinkende Grundwasserstände, Flüsse mit geringerer Wasserführung und wachsende Nutzungskonflikte zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und Landwirtschaft zeigen deutlich, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Der Klimawandel verändert den Wasserhaushalt ganzer Regionen grundlegend – besonders die Versorgungslagen in Ballungsräumen wird dadurch komplexer.

Vor diesem Hintergrund brauchen wir ein Wasserrecht, das den Schutz unserer Gewässer konsequent in den Mittelpunkt stellt. Es muss aber zugleich die notwendigen Spielräume für sinnvolle Entscheidungen vor Ort und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung erhalten. Angesichts der angespannten Haushaltslage sind wir zudem gezwungen, unsere Maßnahmen noch stärker zu priorisieren und auf die größten ökologischen Wirkungen zu konzentrieren. Entscheidend bleibt dabei, dass wir gemeinsam mit den relevanten Akteuren tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen entwickeln. Deshalb haben wir auch zu so einem sehr frühen Zeitpunkt ein Beteiligungsformat durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.“

Folgende Punkte wurden in den Fachgesprächen konkret diskutiert – das sind auch die Schwerpunktthemen, auf die das Brandenburgische Wassergesetz überprüft und ggf. geändert werden soll:

·        Niedrigwassermanagement, Wasserrückhalt, Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen und Staubeiräte

·        Wasserknappheit und Priorisierung bei Nutzungskonflikten

·        Grundwasserneubildung

·        Schutz der Oberflächengewässer vor Stoffeinträgen durch Gewässerrandstreifen

·        Wassernutzungsentgelt

·        Eigentümer- und Anliegergebrauch an Gewässern

·        Vereinfachung bei Ausweisungsverfahren: Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und von Trinkwasserschutzgebieten

·        Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft

Die vier Fachgespräche fanden am 26. März, 16. April sowie am 18. und 20. Mai 2026 statt.