Wustermark-Elstal - Berlin. Unmittelbar neben dem Karls Erlebnis-Dorf in Elstal (Havelland) will Geschäftsführer Robert Dahl mit seinem Team einen neuen Freizeitpark bauen. In Kooperation mit KIDDINX entsteht dort der erste „Bibi & Tina“-Freizeitpark der Welt. Einmal in die abenteuerlichen Geschichten der bekannten Pferdefreundinnen Bibi & Tina eintauchen. Das ist ab 2024 in der Nähe von Berlin möglich.

Brandenburg und Berlin wollen ihr gemeinsames klinisches Krebsregister ausbauen und ihm zum 1. Januar 2023 auch die Aufgabe der Epidemiologie von Krebserkrankungen übertragen. Die Epidemiologie beschäftigt sich mit der Verbreitung, aber auch mit den Ursachen und Bedingungen von Erkrankungen in der Bevölkerung. Für das geplante gemeinsame klinisch-epidemiologische Krebsregister ist ein neuer Staatsvertrag notwendig, den das Brandenburger Kabinett heute beschlossen hat. Der Berliner Senat hat dem heute parallel ebenfalls zugestimmt.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über betriebsbedingte Kündigungen entschieden, die die Fluggesellschaft Easyjet in Folge einer Reduzierung der am Flughafen BER stationierten Flugzeuge ausgesprochen hat. Die Fluggesellschaft hat in einem Interessenausgleich mit der Personalvertretung vereinbart, im Zuge der Herausnahme/Verlegung von 16 der zuvor 34 Flugzeuge aus der Easyjet Base BER ab Dezember 2020, zunächst 418 Arbeitsplätze abzubauen und erst im Mai/Juni 2021 auf der Basis der Nachfrage und wirtschaftlichen Entwicklung der Fluggesellschaft über einen Abbau von weiteren bis zu 320 Arbeitsplätzen zu entscheiden.

Um 3:24 Uhr wurde der Berliner Feuerwehr ein Brand im Grunewald auf Höhe des Sprengplatzes des Kriminaltechnischen Instituts der Polizei Berlin an der A 115 „AVUS“ zwischen den Anschlussstellen Hüttenweg und Spanische Allee gemeldet.

Ist eine Person nach den Erkenntnissen der Polizei mit dem Coronavirus infiziert, darf gegen diese für einen belebten Ort ein Platzverweis ausgesprochen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Stationsungebundenes Carsharing stellt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar. Die Antragstellerinnen bieten in Berlin stationsungebundenes Carsharing mit Pkw an. Ihren Kunden stellen sie die Pkw ohne feste Abhol- oder Rückgabestationen zur Verfügung. Die Kunden mieten die auf öffentlichem Straßenland abgestellten Pkw dabei über eine App, mit deren Hilfe die Mietwagen auch lokalisiert, geöffnet und nach Nutzungsende wieder verschlossen werden.