Seit 2015 planen Filmemacher unter der Obhut von DC einen Solofilm für einen der wichtigsten Superhelden aller Zeiten: Batman. Der Millionär bei Tag wird nachts zum Rächer von Gotham City und kann dank modernster Technologie Schurken in die Flucht schlagen und die Bewohner der Stadt vor Schaden bewahren. Der neue Batman-Film ist einer von vielen Kinohits, die sich um die menschliche Fledermaus drehen. Geplant war eigentlich eine klassische Darstellung von Batman mit Ben Affleck erneut in der Hauptrolle. Nun hat sich jedoch alles geändert und Superhelden-Fans dürfen sich auf eine ganze neue Seite des Helden freuen.
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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) lehnt Eilantrag eines Gastwirtes bzw. Hotelbetreibers aus Bad Saarow gegen Schließung seiner Gaststätte durch den Landkreis Oder-Spree ab - Mit Schließungsverfügung vom 3. Dezember 2020 ordnete der Landkreis Oder-Spree die Schließung einer Gaststätte in Bad Saarow an, da der Betreiber die Gaststätte unter Verstoß gegen die Vorschriften der Fünften Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) trotz des entgegenstehenden Verbotes weiter für Besucher geöffnet hielt. Zur Umsetzung der Schließungsverfügung wurde die Versiegelung der Eingangstür angeordnet.
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Eilrechtsschutzantrag gegen Verbot des Alkoholkonsums im gesamten öffentlichen Raum des Landes Brandenburg erfolgreich - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren § 4 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach dieser Regelung ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ganztägig landesweit untersagt. Zur Begründung hat der 11. Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass das Infektionsschutzgesetz lediglich dazu ermächtige, Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu verbieten.
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Beschluss vom 15. Dezember 2020 2 - BvC 46/19 - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages, mit dem ein Einspruch gegen die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 zurückgewiesen wurde, als unzulässig verworfen.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ab Samstag (23.01.2021): Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen in der Form der Alltagsmasken müssen nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Das gilt für Fahrgäste sowie für Kundinnen und Kunden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten.
Laut aktuellem Bund-Länder-Beschluss sind Alltagsmasken deutschlandweit im Nahverkehr und beim Einkaufen nicht mehr zugelassen. Hier sind künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 Pflicht. Bayern erlaubt bereits seit Montag in den Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich FFP2-Masken. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV, erklärt den Unterschied zu Alltagsmasken und worauf Verbraucher beim Tragen von FFP2-Masken besonders achten sollten. Er hat außerdem Tipps für deren Wiederverwendung.