Alt-Bundestag I - III Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten. Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag sowie mehrere – nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis – neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien, halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.
Urteil vom 14. März 2025 – V ZR 153/23 - Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst.
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Urteil vom 12. März 2025 - IV ZR 32/24 - Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass eine Ersetzung der durch den Senat im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 Satz 1 VVG nicht in Betracht kommt, weil die Notwendigkeit der Klauselersetzung im Sinne der vorgenannten Regelung nicht gegeben ist. Für den Krankentagegeldversicherer stellt es keine unzumutbare Härte dar, an einem infolge der Unwirksamkeit der Klausel lückenhaft gewordenen Vertrag festgehalten zu werden.
Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge abgelehnt, die letztlich darauf zielen, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen.
Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 138/24 - Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns vorliegt, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird.
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