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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Berlin-Brandenburg ruft auch am heutigen Dienstag (07.02.2023) Postbeschäftigte zu einem ganztägigen Warnstreik in der Zeit von 05:00 bis 22:00 Uhr auf. Die Arbeitsniederlegungen erstrecken sich erneut auf die Berliner und Brandenburger Paket-, Brief- und Verbundzustellung. Zusätzlich werden die Beschäftigten der regionalen Briefverteilzentren in Berlin-Tempelhof, Schönefeld, Hennigsdorf und Stahnsdorf, sowie der Paketzentren in Ludwigsfelde, Rüdersdorf und Börnicke in den Arbeitskampf gerufen.
Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Post AG erhöht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Druck vor der dritten Verhandlungsrunde am 8./9. Februar 2023 mit weiteren Streiks. Am heutigen Montag (06.02.23) ruft ver.di Berlin-Brandenburg die Beschäftigten in der Paket-, Brief- und Verbundzustellung in Berlin und Brandenburg zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Weiterlesen: Streikwelle von Ver.di geht weiter - Erneut Post-Streiks in Berlin und Brandenburg
Gestern Nachmittag überfielen zwei bisher Unbekannte ein Geschäft in Siemensstadt. Gemäß derzeitigem Ermittlungsstand betrat das Duo den Laden am Siemensdamm um kurz vor 18 Uhr und bedrohte den 67-Jährigen Mitarbeiter des Erotikmarktes mit einer Schusswaffe und einem Messer. Die beiden Männer forderten die Herausgabe der Einnahmen, die sie jedoch zunächst nicht bekamen.
Weiterlesen: Berlin-Spandau - Erotikmarkt in Siemensstadt überfallen
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen ist, für die ein Visum erteilt werden könnte.
Weiterlesen: Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 u. a. - einstweilig auszusetzen. Damit wollten die Beschwerdeführenden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache verhindern.