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Urteil vom 23. April 2026 - I ZR 41/24 - Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche der Witwe von Dr. Helmut Kohl gegen einen Autor und den Verlag des Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" entschieden. Die von der Klägerin gegen beide Beklagten verfolgten Ansprüche auf Auskunft und Gewinnherausgabe bestehen nicht.
Urteil vom 16. April 2026 - III ZR 152/25 - Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die von einem Streamingdienstanbieter für Gutscheinkarten verwendete Klausel, nach der eine Kündigung erst in Kraft tritt, sobald das Guthaben vollständig aufgebraucht ist, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. März 2026 in zwei, die Lieferung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie betreffenden Verfahren, in denen die Kaufverträge dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) unterfallen, entschieden und in einem Fall (VIII ZR 36/25) auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland hin die Revision zugelassen und in dem anderen Fall (VIII ZR 23/25) deren Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in 261 tateinheitlichen Fällen und falscher uneidlicher Aussage in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 660 Tagessätze zu je 200 Euro verurteilt. Dem Urteil liegt eine Verständigung zugrunde.
Die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg hat zwei Polizeikommissaranwärter aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue zu Recht entlassen. Dies ergibt sich aus zwei Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
Die brandenburgische Polizei hatte aufgrund einer Reihe von Aussagen von Lehrkräften bzw. Anwärterkollegen die Verfassungstreue der beiden Beamten bezweifelt und sie daraufhin entlassen. Die Zeugen hätten verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden Beamten überzeugend dargelegt. Die Eilrechtsschutzverfahren der Beamten waren beim Verwaltungsgericht Potsdam ohne Erfolg geblieben.
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