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Urteil vom 7. Januar 2026 - VIII ZR 62/25 - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinen Beschlüssen vom 25. Februar 2025 (VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268;
Die Partei Alternative für Deutschland – Landesverband Brandenburg hat ihre Klagen gegen das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, betreffend die Erwähnung der Klägerin in den Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 und in dazu gehörenden Pressemitteilungen sowie gegen ihre Einstufung als Beobachtungs- bzw. Verdachtsfall und die dazu gehörende Pressemitteilung aus dem Jahr 2020 zurückgenommen.
Das Landgericht München II hat wegen Betruges in 94.924 tateinheitlichen Fällen gegen den Angeklagten P. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und gegen den Angeklagten H. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Den Angeklagten S. hat das Landgericht wegen Betruges in 17.177 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen einer ehemaligen Berliner Senatorin und des Inhabers einer Marketing-Agentur verworfen, die sich gegen ihre Verurteilungen durch das Landgericht Berlin I wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu Bewährungsstrafen gewendet hatten.
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" einschließlich ihrer regionalen Chapter "Bayern", "Berlin", "Brandenburg", "Bremen", "Franken", "Mecklenburg", "Pommern", "Rheinland", "Sachsen", "Sarregau", "Westfalen", "Westwall", "Württemberg" sowie der "Crew 38" als Teilorganisationen ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit heute verkündeten Urteilen entschieden.