rep24 logo 2011 2

Das Online-Magazin in Brandenburg

Landkreis Havelland; Größerer Polizei wegen Waffenfund im OT Ribbeck - Geladene Waffe und Munition bei illegalem Sammler entdeckt - 14.05.2015; 21.04 Uhr. Zeugen einer Herrentagsparty auf einem privaten Hof in Ribbeck informierten die Polizei darüber, dass ein 31-Jähriger mit einem mutmaßlich scharfen Karabinergewehr herumfuchtelt. Weiterhin soll der junge Mann mit dem Besitz weiterer Waffen und Munitionsteile geprahlt haben.

Mehrere Streifenwagen fuhren sofort zu dem besagten Hof und konnten den Mann ohne Waffe antreffen. Die Anwesenden hatten ihm diese zuvor schon abgenommen. Der 31-Jährige war stark alkoholisiert (mehr als 2,3 Promille) und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Ausnüchterung wurde der Mann mit ins Polizeigewahrsam genommen. Das beschriebene Karabinergewehr wurde ebenfalls aufgefunden und sichergestellt. Zeugenvernehmungen vor Ort ergaben den Verdacht, dass er in seiner Wohnung und auf dem Grundstück noch weitere Waffen und Munition gelagert haben könnte. Ein Bereitschaftsstaatsanwalt ordnete daraufhin die sofortige Durchsuchung seiner Räumlichkeiten an. Dieses geschah mit Unterstützung von Kollegen des LKA, die sich mit unbekannten Sprengmitteln auskennen. In Haus und Garage wurden dann weitere Waffenteile und Munition aufgefunden, deren Gefährlichkeit noch untersucht werden muss. Ein scharfer Granatzünder, der nicht transportiert werden konnte, wurde durch die LKA-Spezialisten vor Ort gesprengt. Alle gefährlichen und verbotenen Gegenstände wurden beschlagnahmt und werden nun untersucht. Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden aufgenommen. Zur Herkunft der Waffe und der Munition konnte bisher in Erfahrung gebracht werden, dass der Mann mit Metalldetektoren nach alter Weltkriegsmunition sucht und hier offenbar mehrfach fündig wurde, diese aber nicht meldete und abgab, sondern selber sammelte. Die Ermittlungen dazu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach den ersten Befragungen und Ausnüchterung wurde der Mann wegen fehlender Haftgründe und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen.