OHV - Häusliche Gewalt Hennigsdorf - Aufgrund eines vorausgegangenen Streites mutmaßlich wegen der Eifersucht eines 34-Jährigen, schlug dieser seiner 29-jährigen Lebenspartnerin im Verlaufe des gestrigen Vormittages mehrfach ins Gesicht. Zudem schloss er sie in dieser Zeit in der gemeinsamen Wohnung ein.
Gegen 11.30 Uhr ließ er sie aber zu ihrer Arbeitsstätte gehen. Sie suchte jedoch eine Freundin auf und wurde von dieser gegen 13.30 Uhr dann aufgrund der zahlreichen Verletzungen (Hämatome am linken Arm und im Gesicht) und der körperlichen Erschöpfung ins Krankenhaus Hennigsdorf gebracht. Im Krankenhaus erschien der Mann dann gegen 15.00 Uhr und griff die Frau erneut an, was durch einen Pfleger zum Teil verhindert werden konnte. Er konnte noch das Handy der Frau entwenden und entfernte sich dann aus dem Krankenhaus. Die daraufhin von der Rettungsstelle alarmierte Polizei nahm den 34-Jährigen in seiner Wohnung zum Schutz der Frau zunächst in Gewahrsam. Er war mit 1,78 Promille auch alkoholisiert. Nach der Ausnüchterung wurde er aus dem Gewahrsam der Polizei wieder entlassen, erhielt jedoch eine Wohnungsverweisung nach dem Gewaltschutzgesetz für die nächsten zehn Tage, so dass die Frau sich jetzt auch zivilrechtlichen Schutz gegen den Mann holen kann.