rep24 logo 2011 2

Das Online-Magazin in Brandenburg

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Unfällen zuständige VI. Zivilsenat hat die mit Urteilen vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22 und VI ZR 239/22 (Pressemitteilung Nr. 7/2024) fortentwickelten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Dieses hat die Angeklagten am 16. Mai 2023 wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, mit Diebstahl mit Waffen in zwei tateinheitlichen Fällen, mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und mit vorsätzlicher Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Dem Urteil war im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Verständigung mit den anschließend geständigen Angeklagten vorausgegangen, die mit der Rückgabe eines Teils der Beute verbunden war.

Urteil vom 10. April 2024 – VIII ZR 161/23 - Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit der Frage befasst, ob sich der Verkäufer eines fast 40 Jahre alten Fahrzeugs mit Erfolg auf einen vertraglich vereinbarten allgemeinen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er mit dem Käufer zugleich vereinbart hat, dass die in dem Fahrzeug befindliche Klimaanlage einwandfrei funktioniere, und der Käufer nunmehr Mängelrechte wegen eines Defekts der Klimaanlage geltend macht.  

Urteil vom 11. April 2024 - III ZR 134/22 - Der III. Zivilsenat hat heute darüber entschieden, ob die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruhten und die staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind.

Urteil vom 09. April 2024, 1 BvR 2017/21 - Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen.