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Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg ab Samstag (23.01.2021): Wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen in der Form der Alltagsmasken müssen nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften mindestens medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) getragen werden. Das gilt für Fahrgäste sowie für Kundinnen und Kunden. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil angeraten.

Laut aktuellem Bund-Länder-Beschluss sind Alltagsmasken deutschlandweit im Nahverkehr und beim Einkaufen nicht mehr zugelassen. Hier sind künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 Pflicht. Bayern erlaubt bereits seit Montag in den Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich FFP2-Masken. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV, erklärt den Unterschied zu Alltagsmasken und worauf Verbraucher beim Tragen von FFP2-Masken besonders achten sollten. Er hat außerdem Tipps für deren Wiederverwendung.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Brandenburgers zurückgewiesen, mit dem dieser die 4. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung insoweit vorläufig außer Vollzug setzen lassen wollte, als bestimmte Freizeitaktivitäten über einen Umkreis von 15 Kilometern über seinen Heimatlandkreis hinaus untersagt sind.

Egal wie viel Mühe und Liebe in die Wahl des Weihnachtsgeschenks gesteckt wurde: Es passt einfach nicht immer. Mal weiß der Beschenkte nichts mit dem Präsent anzufangen, mal ist es die falsche Größe oder das Geschenk liegt zweimal unterm Baum. Nach den Weihnachtsfeiertagen werden daher viele Käufe zurückgegeben. Unter welchen Voraussetzungen eine Rückgabe möglich ist, wie sich der aktuelle coronabedingte Lockdown auf die Fristen auswirkt und welche Regelungen es für Onlinebestellungen gibt, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.

Im Laufe eines Jahres sammeln sich jede Menge Dokumente und Belege an. Vielen stellt sich da zum Jahresende die Frage: Was davon kann weg und was gehört in die Ablage? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, weiß, welche Aufbewahrungsfristen bei Handwerkerrechnungen, Steuerunterlagen, Kassenbelegen und Kontoauszügen zu beachten sind und in welchen Fällen eine digitale Ablage ausreicht.

Es ist nicht immer leicht, das passende Geschenk zum Geburtstag zu finden, gerade wenn das Geburtstagskind bereits alles hat. Beim Schenken kommt es gar nicht auf den materiellen oder finanziellen Wert des Geschenks an. Viel wichtiger ist der ideelle Wert, damit das Geschenk tatsächlich Freude bereitet. Wer nach einem individuellen, ganz persönlichen Geschenk zum Geburtstag sucht, erfreut ganz bestimmt mit personalisierten Geburtstagsgeschenken.