Aufgrund der aktuellen Seuchenlage im Hinblick auf das hochpathogene aviäre Influenza Virus (HPAI) – die so genannte Geflügelpest – , appelliert das Brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an die Tierhalter – insbesondere bei Freilandhaltung – , besonders auf die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu achten.
In der Stadt Brandenburg wurde heute der Verdacht auf Geflügelpest bei einer Graugans durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Weitere Fälle im Wildvogelbestand können folgen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden mehrere tote Kraniche aufgefunden. Die Ergebnisse der Untersuchungen auf den Geflügelpesterreger aus dem Landeslabor stehen noch aus.
Auf Grund der aktuellen Gefahrenlage fordert das Brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz alle Geflügelhalter – insbesondere Freilandhalter – zu besonderer Vorsicht auf.
Zur Minimierung des Risikos weiterer Erregereinträge aus dem Wildbestand in Nutzgeflügelhaltungen müssen die Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt beachtet werden. Da das Virus deutschland- und europaweit in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung eines Eintrages aus der Wildvogelpopulation in die Tierbestände besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich zu vermeiden. Der Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel muss verhindert werden. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Auch der Personenverkehr auf den Höfen sollte möglichst eingeschränkt werden. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Die Lage erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden und Tierhaltern, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und wirtschaftliche wie tiergesundheitliche Schäden zu minimieren. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sind die zuständigen Veterinärämter unverzüglich zu informieren.
Hintergrund:
In der vergangenen Woche wurde in einem Entenbestand im Landkreis Märkisch-Oderland das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Erst gestern hatte zudem das Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zur brandenburgischen Landesgrenze den Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand in den Ämtern Mecklenburgische Kleinseenplatte und Röbel-Müritz bekanntgegeben. Zudem wurde das Virus ebenfalls bei Kranichen nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund wächst die Gefahr auch für die brandenburgischen Geflügelhalter.
Informationen zur Geflügelpest bietet das brandenburgische Verbraucherschutzministerium auf seinen Internetseiten: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#
Auch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bietet hierzu umfangreiche Informationen: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Informationen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin: https://www.ostprignitz-ruppin.de/index.php?object=tx,3033.5&ModID=7&FID=3039.6240.1



