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Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist in einem Betrieb mit einem Putenbestand von etwa 12.500 Tieren der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung des Bestandes sind abgeschlossen. Es handelt sich damit bereits um den 14. Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst.

 

In dem Putenbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt.

 

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg am 14. Dezember 2025 das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt. Am gestrigen 15. Dezember 2025 hat dann das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Ergebnis bestätigt. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.

 

Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

 

Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.

 

Hintergrund:

 

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den 14. Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in diesem Herbst.

 

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

 

Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#

 

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

 

Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügungen sind an die Landkreise und kreisfreien Städte zu richten.