Der Landkreis Havelland informiert: Das Jahr 2025 erreichte im Mittel nur 80 % der mittleren Niederschlagshöhen. So wurden an der Station Rathenow nur 445 mm von sonst üblichen Regenspenden von 554 mm gemessen. Dieses Niederschlagsdefizit konnte auch im bisherigen Jahresverlauf nicht ausgeglichen werden. Verstärkt wird dieser negative Trend durch eine weiter ansteigende Jahresmitteltemperatur (+1,5 °C für das Land Brandenburg) in Verbindung mit einer jahreszeitlich längeren Sonnenscheindauer (+23 % in 2025). Das letzte Juniwochenende 2026 brachte an drei aufeinanderfolgenden Tagen neue Rekordwerte bei der Tageshöchsttemperatur.
Vor allem der neue Rekordwert von Sonntag (28.06.2026) wurde im brandenburgischen Coschen mit 41,7°C aufgestellt (Quelle: Wetteraufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes seit 1881).
In der Folge führte das Niederschlagsdefizit erneut zu extrem fallenden Abflüssen an der Havel und ihren Nebenflüssen. Seit Anfang Juni sind die Abflüsse an den Fließgewässern unter den kritischen Bereich der ökologischen Mindestwasserführung gefallen.
So erreichte der Abfluss an der Unteren Havel (Station Albertsheim) am 29. Juni 2026 nur noch 19 m³/s (5-tägiger Mittelwert). Die ökologische Mindestwasserführung für die Havel beträgt 21 m³/s, der langjährige Mittelwert beträgt für den Monat Juni 59 m³/s. Auch an den Nebenflüssen der Havel (u.a. GHHK, Dosse, Rhin) ist der Abfluss bereits unter den kritischen Bereich der ökologischen Mindestwasserführung gefallen.
Zusammenfassend zeigt die Niedrigwasserampel des Landes Brandenburg auf, dass 19 von insgesamt 25 Pegeln (Stand: 29. Juni 2026) die Warnstufe „Rot“ (ökologischer Mindestabfluss wurde unterschritten) erreicht haben und wir uns aktuell in einer Niedrigwasserperiode befinden.
Auch im Grundwasserkörper zeigt sich das Niederschlagsdefizit. Die Grundwasserstände aus dem Vorjahr (2025) wurden auch im Jahr 2026 weiter unterschritten. Auch sorgen ausgetrocknete Böden sowie die immer häufiger auftretenden Wetterextreme dafür, dass Regenspenden nicht im Untergrund versickern und somit auch nicht zur Grundwasserneubildung beitragen. Vielmehr fließen die niedergegangenen Regenspenden oberflächlich ab und können so ggf. örtliche Überflutungen verursachen.
Im Ergebnis zeigt die Mehrzahl der Grundwassermessstellen einen fallenden Trend und somit keine Grundwasserneubildung. Vielmehr droht aktuell ein stärkerer Rückgang der Grundwasserstände als in den vorangegangenen Jahren.
Nur die angepasste Gewässerbewirtschaftung im Winter und Frühjahr konnte durch höhere Stauziele an den Fließgewässern in etwa die Mindestabflüsse bis Ende Mai gewährleisten. Die positiven Effekte der höheren Stauziele schwinden jedoch mit Beginn des Sommers und es bedarf weiterer Maßnahmen zum Schutz der Gewässer.
Zusammenfassend ist die hydrologische Situation – vor allem aus Sicht der Gewässerökologie (Fauna und Flora) – kritisch.
Allgemeinverfügung:
Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer des Landkreises Havelland verboten.
Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen, sowie Sportanlagen aus dem Grundwasser wird bis zum 30. September 2026 in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr verboten. Dies schließt die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz mit ein.
Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. Auch die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.
Für landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmen von dieser Regelung auf Antrag geprüft.
Umweltdezernent Michael Koch: „Durch diese Einschränkung ermöglichen wir es den Bürgern, ihre Gärten zu wässern und dennoch unsere Wasserressourcen zu schützen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die aufgrund der ausbleibenden Niederschläge im Jahresverlauf und der damit einhergehenden drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer notwendig geworden ist.“
Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt nachzulesen, das in der Mein HVL-App und unter folgendem Link zu finden ist: http://www.havelland.de/landkreis-verwaltung/presse/amtsblaetter-2026/ (Amtsblatt 23/2026)



