Vorläufiger Rechtsschutz des Veranstalters von „Second Horizon Festival“ gegen das von der Gemeinde Schönefeld ausgesprochene Veranstaltungsverbot erfolglos. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Eilantrag des Veranstalters des Second Horizon Festivals gegen die Gemeinde Schönefeld abgelehnt.
Die Gemeinde Schönefeld hatte dem Veranstalter die Durchführung des vom 23. bis 26. Juni 2017 geplanten Festivals am Kiessee in Kiekebusch untersagt. Im Wesentlichen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Veranstalter über eine Vielzahl erforderlicher Genehmigungen nicht verfüge. So fehle es an einer Genehmigung der Bauaufsicht bezüglich von Anlagen, die sich auf dem Gelände befinden.
Auch Genehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz durch die Forstbehörde und für den Zelt- und Campingplatz stünden aus. Dies sei aber auch zur Abschätzung der Gefahren von Bedeutung. Ohne die Möglichkeit einer rechtmäßigen Unterbringung der Festival-Teilnehmer seien die Besucherströme nicht mehr ordnungsgemäß lenkbar. Letzteres lasse das Sicherheitskonzept außer Acht, ebenso wie nicht ordnungsgemäß gesicherte Baulichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände. Schließlich müsse der Veranstalter es sich zurechnen lassen, dass er erst sehr spät Unterlagen zur Prüfung eines gefahrenfreien Verlaufs der Veranstaltung eingereicht habe. Der Beschluss kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. (Beschluss vom 23. Juni 2017 – 3 L 414/17)
Polizeidirektion Süd - Durch die Polizeidirektion Süd wird der Gemeinde Schönefeld auf ihr Ersuchen Amtshilfe zur Durchsetzung der durch sie ergangen Untersagung der Veranstaltung „Second Horizon Festival 2017“ geleistet. Durch das Verwaltungsgericht Cottbus wurde ein Eilantrag des Veranstalters gegen die Gemeinde Schönefeld abgelehnt. Mit dem Veranstalter haben sowohl das Ordnungsamt der Gemeinde Schönefeld als auch der Polizeiführer vor Ort Kontakt aufgenommen, um die Umsetzung der Versagungsverfügung zu besprechen.
Dabei zeigte sich der Veranstalter nun entgegenkommend. Er versicherte die technischen Anlagen zur Durchführung eines Konzertes selbstständig abzubauen. Er wurde durch die Behörden dazu aufgefordert, die Absage der Veranstaltung den Angereisten sowie möglichen Anreisenden auf sämtlichen Informationskanälen mitzuteilen. Die vor Ort befindlichen Personen werden durch die Behörden aufgefordert, das Festivalgelände und die Gemeinde Schönefeld in Ruhe zu verlassen. Sollte dies Personen nicht möglich sein, da keine unmittelbaren Verkehrsmöglichkeiten in zeitlicher Nähe vorhanden sind oder andere zwingende Gründe dagegen sprechen, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, dies zu nächst möglichem Zeitpunkt tun zu können. Durch die Behörden wird geprüft werden, ob durch den Veranstalter getroffene Zusagen eingehalten werden.