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Seit Monaten wabert im Saarland eine Debatte, die man dort so schnell nicht mehr loswird und das nicht nur sprichwörtlich. Es geht um Rauch. Genauer gesagt um das Rauchverbot in Spielhallen, das erst vor Kurzem mit Nachdruck eingeführt und nun schon wieder aufgeweicht werden soll.

Ein politisches Hin und Her, das juristische Züge trägt, wirtschaftliche Interessen berührt und eine Grundsatzfrage aufwirft: Wie viel Freiheit darf es geben, wenn Gesundheitsschutz und Gleichbehandlung aufeinandertreffen?

Rechtslage im Wandel

Als das neue Spielhallengesetz im Jahr 2023 in Kraft trat, wollte man im Saarland eigentlich klare Verhältnisse schaffen. Das Rauchen wurde in Spielhallen vollständig untersagt, ebenso der Verkauf und Verzehr von Speisen.

Betreiber mussten ihre Lokale zu Nichtraucherzonen umbauen und teils hohe Investitionen stemmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Ziel war es, den Nichtraucherschutz zu stärken und zugleich den Glücksspielbetrieb stärker zu regulieren.

Die saarländische Landesregierung hatte sich damals an strengen Vorbildern orientiert und betont, es gehe um Gesundheit und Suchtprävention. Besonders hart traf das Gesetz kleinere Betreiber, die über Jahrzehnte auf Stammkundschaft gesetzt hatten, für die das Rauchen Teil des Spielerlebnisses war. Innerhalb weniger Monate sank der Umsatz vieler Hallen deutlich, während einige ganz aufgaben.

Interessant ist, dass andere Bundesländer längst einen milderen Kurs fuhren. In Rheinland-Pfalz etwa blieb das Rauchen unter Auflagen erlaubt, sofern es abgetrennte Bereiche ohne Spielgeräte gab.

Auch in Baden-Württemberg existieren Ausnahmeregelungen. Das Saarland wollte ursprünglich genau diesen Flickenteppich vermeiden, geriet damit aber selbst in eine Sonderrolle, die bald juristisch bröckeln sollte.

Gleichzeitig steht das klassische Spielhallengeschäft in einem immer stärkeren Wettbewerb mit digitalen Angeboten. Online Casinos mit Paysafecard haben in den vergangenen Jahren enorm an Popularität gewonnen, weil sie unkomplizierte Einzahlungen ermöglichen und rund um die Uhr zugänglich sind.

Diese Plattformen bieten Spielern Komfort und Flexibilität, die viele bei stationären Anbietern vermissen. Für traditionelle Spielhallen bedeutet das jedoch nicht nur Konkurrenz, sondern auch Ansporn, ihr Angebot moderner, sicherer und attraktiver zu gestalten.

In dieser Hinsicht kann die geplante Lockerung im Saarland auch als Versuch gesehen werden, den stationären Betrieben wieder etwas Luft zum Atmen zu geben und sie im Vergleich zur digitalen Konkurrenz wettbewerbsfähiger zu machen.

Ein Urteil mit Sprengkraft

Im September 2024 hob das Oberverwaltungsgericht Saarland das absolute Rauchverbot in einem konkreten Fall außer Vollzug. Die Begründung war deutlich: Während in saarländischen Spielbanken weiterhin geraucht werden durfte, galt für Spielhallen ein Totalverbot. Diese Ungleichbehandlung verletze den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und schränke die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber unzulässig ein.

Damit fiel die zentrale Säule des Verbots in sich zusammen. Die Richter sahen keinen sachlichen Grund, warum das Rauchen in staatlichen Spielbanken erlaubt, in privaten Spielhallen jedoch untersagt sein sollte. Schließlich gehe es in beiden Fällen um öffentlich zugängliche Räume mit Spielangeboten. Für die Landespolitik war das Urteil ein Paukenschlag und zugleich ein Weckruf.

Das Gericht schuf mit seiner Entscheidung einen Präzedenzfall, der für die Branche weitreichende Bedeutung hat. Das Verbot wurde zwar nicht vollständig gekippt, doch die Übergangsregelungen erlaubten in bestimmten Räumen wieder das Rauchen, solange dort keine Automaten standen. Damit war die Tür für politische Nachbesserungen weit geöffnet.

Politischer Kurswechsel

Wenige Wochen nach dem Urteil begann die Landesregierung mit der Überarbeitung des Spielhallengesetzes. Der neue Entwurf sieht vor, das Rauchen in Spielhallen wieder zu gestatten, allerdings unter klaren Bedingungen. Erlaubt werden soll es nur in abgetrennten, belüfteten Räumen, die deutlich als Raucherbereiche gekennzeichnet sind und in denen kein Spielbetrieb stattfindet.

Das Ziel sei, so heißt es aus Regierungskreisen, eine rechtssichere und faire Regelung zu schaffen. Die Landesregierung will damit nicht das Rauchen fördern, sondern die Ungleichbehandlung beseitigen und zugleich Planungssicherheit für Betreiber schaffen. Politisch wird der Schritt vor allem von der SPD getragen, während Vertreter der Opposition teilweise von einem Rückschritt im Gesundheitsschutz sprechen.

Die Fronten im Streit um den Qualm

Kaum ein Thema trennt die Lager so deutlich wie das Rauchen in öffentlichen Räumen. Für viele Spielhallenbetreiber war das Verbot eine wirtschaftliche Katastrophe. Sie klagen über leere Säle, wegbrechende Stammkunden und steigende Kosten durch die Umrüstung ihrer Betriebe. Manche sprechen gar von einer politisch verursachten Marktbereinigung, die nur große Ketten überleben können.

Auf der anderen Seite stehen die Vertreter des Gesundheitsschutzes, die davor warnen, ein hart erkämpftes Gesetz leichtfertig zu kippen. Sie verweisen auf die Gefahren des Passivrauchens und fordern, dass der Schutz von Beschäftigten Vorrang haben müsse. Für das Personal in Spielhallen ist die Lage besonders heikel, da es sich kaum vollständig von Raucherbereichen trennen lässt, auch wenn diese formal abgetrennt sind.

Inmitten dieser beiden Polen bewegt sich die Debatte, bei der es längst nicht mehr nur um Rauch, sondern um Prinzipien geht. Freiheit und Verantwortung, Eigeninteresse und Gemeinwohl, all das vermischt sich zu einer Gemengelage, in der jede Entscheidung Kritik hervorruft. Befürworter sehen im neuen Gesetz einen pragmatischen Kompromiss, Gegner eine Rolle rückwärts.

Ein Flickenteppich der Regeln

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, wie unterschiedlich Deutschland mit dem Thema umgeht. In Bayern gilt seit Jahren ein striktes Rauchverbot in allen Spielstätten, während Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf differenzierte Regelungen setzen. Rheinland-Pfalz erlaubt das Rauchen unter Auflagen, Hessen hingegen hat ein fast vollständiges Verbot.

Diese Vielfalt sorgt nicht nur für Verwirrung, sondern auch für wirtschaftliche Schieflagen. Betreiber, die in Grenzregionen tätig sind, berichten, dass Kunden einfach ins Nachbarbundesland ausweichen, wenn dort freier gequalmt werden darf. Ein einheitlicher Kurs auf Bundesebene existiert nicht, und so bleibt das Glücksspielrecht in Deutschland ein Mosaik aus Ausnahmen, Sondergenehmigungen und lokalen Eigenheiten.

Das Saarland könnte mit seinem neuen Gesetz zu einer Art Modellfall werden. Sollte der Entwurf Bestand haben, könnte er andere Länder dazu bringen, ihre Regelungen zu überdenken.

Möglich ist aber auch, dass der Plan im Bundesvergleich als unzeitgemäß wahrgenommen wird. Der Ausgang dieser Entwicklung hängt stark davon ab, wie sich die öffentliche Meinung entwickelt und ob die Balance zwischen Freiheit und Schutz gelingt.

Rechtssicherheit oder Rückschritt?

So klar die Argumente scheinen, so unklar ist die Zukunft. Noch ist das Hauptsacheverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht abgeschlossen, und bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Verbot in einer rechtlichen Grauzone. Der neue Gesetzentwurf könnte die Debatte befrieden, aber ebenso gut neue Klagen auslösen.

Gesundheitsverbände warnen davor, dass eine Lockerung als Signal missverstanden werden könnte. Spielhallenbetreiber hoffen hingegen auf den wirtschaftlichen Befreiungsschlag. Dazwischen steht die Landespolitik, die einen Weg sucht, beide Seiten zu besänftigen und dabei nicht das Gesicht zu verlieren.