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In den letzten Jahren haben die Kryptowährungen einen unvergleichlichen Boom erlebt – an deren Spitze stehen unangefochten die Bitcoins. Die damit verbundene Blockchain-Technologie hat einen zentralen Vorteil. Die Bitcoins lagern dezentral in einem Peer-to-Peer-Netzwerk und sind bis zu einem gewissen Grad vor Manipulationen geschützt. Wer die Bitcoins im Wallet aufbewahrt, sollte die Sicherheit am PC erhöhen. Dabei ist es empfehlenswert, das eigene Verhalten zu reflektieren, die Passwörter regelmäßig zu erneuern, Back-ups dazwischenzuschalten und keines der Updates zu verpassen.
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Lange Jahre mussten die Gambler auf diesen einen Moment warten, den sie so sehr herbeisehnten. Die Rede ist von der Entstehung und der rechtskräftigen Ausfertigung des neuen Glücksspielstaatsvertrags des Jahres 2021. Bislang galten verwirrende Regeln und die trafen die deutschen Spieler ganz besonders hart. Einigen Bundesländern wurde das Online Glücksspiel zumindest offiziell gänzlich verwehrt. Sie konnten beim Zocken lediglich auf die in der Stadt verfügbaren Spielbanken und Automatencasinos zurückgreifen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung - Seit dem 24. November 2021 reicht in Brandenburg der gelbe Impfpass als Impfnachweis nicht mehr aus. Da trat die aktuell gültige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft. Und mit ihr diese Änderung: Ein Nachweis für die Impfung, beispielsweise für den Zugang zu 2G-Veranstaltungen, Gaststätten, Geschäften oder zum Friseur, ist nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in einer App, möglich. Grund ist die bessere Überprüfbarkeit der digitalen COVID-Zertifikate. Nicht mehr ausreichend ist dagegen die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Zu dieser Corona-Regel gibt es immer wieder Nachfragen im Alltag. Das Gesundheitsministerium gibt hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zum digitalen Impfnachweis.