rep24 logo 2011 2

Das Online-Magazin in Brandenburg

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.

Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die gemäß § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat drei Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und zahlreicher Fälle der Volksverhetzung zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt, den Angeklagten J. außerdem wegen Gründung der Gruppierung.

Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG). Gegen einen Angeklagten hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit diesen zu haben (§ 20 Abs. 1 TierSchG). Gegen den anderen Angeklagten hat es eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Urteil vom 3. August 2023 – III ZR 54/22 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 ("erster Lockdown") verursacht wurden.