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Bundesgerichtshof zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal sowie zum Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB gegen die Volkswagen AG bezüglich eines von ihr hergestellten und in ein Neufahrzeug der AUDI AG eingebauten Dieselmotors des Typs EA 189
Urteil vom 14. Juli 2022 - VII ZR 422/21- Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hatte erneut über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zu entscheiden sowie über einen gegen die Volkswagen AG geltend gemachten Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB bezüglich eines von dieser hergestellten und in ein Neufahrzeug der AUDI AG eingebauten Dieselmotors des Typs EA 189.
Der Bundesgerichtshof hat die weiteren Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München verworfen. Mit diesen Entscheidungen hatten die Senate insbesondere Haft- und Vermögensarrestanordnungen aufgehoben, welche die Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft zur sog. Maskenaffäre gegen drei Beschuldigte getroffen hatte, darunter das Mitglied des Deutschen Bundestages N. und das Mitglied des Bayerischen Landtages S.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen ein Besuch des inhaftierten Beschwerdeführers durch einen Journalisten zum Zwecke eines Interviews untersagt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein bei Bundesverfassungsgericht - Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Justizgewährungsanspruchs stattgegeben. In dem Ausgangsverfahren vor den deutschen Zivilgerichten machte die Beschwerdeführerin, eine Berufssportlerin, unter anderem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen zwei Sportverbände geltend, die gegen die Beschwerdeführerin eine Dopingsperre verhängt und umgesetzt hatten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage einer Umweltschutzvereinigung gegen eine Höchstspannungsfreileitung im Land Brandenburg abgewiesen. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb der sog. Uckermarkleitung. Die Leitung, ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), soll als Höchstspannungsfreileitung auf einer Strecke von 116 km die Umspannwerke Bertikow und Neuenhagen verbinden.
Weiterlesen: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos