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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Juni 2024 weitgehend verworfen. Die bis Anfang des Jahres 2017 in Moritzburg als Hausärztin tätige Angeklagte ist wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.003 Fällen, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit unrichtigem Dokumentieren einer Testung, sowie wegen Betruges und wegen vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe (Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hat der Angeklagten für die Dauer von drei Jahren die Ausübung des ärztlichen Berufes untersagt und Einziehungsentscheidungen getroffen.
Trotz guter Vorbereitung und Kenntnis der Verkehrsregeln erleben viele Autofahrerinnen und Autofahrer nach dem Urlaub eine unangenehme Überraschung: Ein Bußgeldbescheid oder Inkassoschreiben flattert ins Haus – oft mit hohen Forderungen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was dahintersteckt und wie Betroffene richtig reagieren.
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Ob Fußballtraining, Kindergeburtstag oder Wochenendausflug: Wer Kinder befördert, die nicht die eigenen sind, übernimmt eine besondere Verantwortung. Zum Schulstart in Deutschland ist das Thema besonders aktuell, da nun wieder viele Kinder gemeinsam unterwegs sind. Neben der Aufsichtspflicht sind rechtliche Vorgaben einzuhalten, und auch die richtige Sicherung im Auto spielt eine zentrale Rolle. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt Tipps, wie Autofahrer rechtlich abgesichert sind und die kleinen Mitfahrer bestmöglich geschützt werden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen zwei Urteile des Landgerichts Halle verworfen, das den Angeklagten jeweils wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen verurteilt hatte.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von Oldtimern bei der Angabe einer Zustandsnote in dem Kaufvertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands des Oldtimers regelmäßig - auch im Fall des Verkaufs eines Oldtimers durch einen privaten Verkäufer - von einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aF (nunmehr § 434 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) auszugehen ist, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände gegen die Vereinbarung eines der Zustandsnote entsprechenden Erhaltungszustands als Beschaffenheit des Fahrzeugs sprechen.