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Die Landesregierung Brandenburgs hat am Mittwoch weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am heutigen Donnerstag in Kraft und gilt zunächst bis 19. Januar 2022. Die nun erfolgte Aktualisierung betrifft private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene. Ab 27. Dezember 2021 sind diese drinnen und draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen wie bisher weiterhin auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Diese Regel gilt bereits jetzt und damit auch an den Weihnachtstagen.

Landkreis Teltow-Fläming, Ludwigsfelde, Gottlieb-Daimler-Straße - Großbrand einer Gewerbehalle - Donnerstag, 23. Dezember 2021, 06:20 Uhr - Zum Brand einer Gewerbehalle ist die Polizei am Donnerstagmorgen hinzugerufen worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand geriet aus bislang ungeklärter Ursache eine Halle mit Elektroschrott auf einem Gelände im Gewerbepark Ludwigsfelder-Ost in Brand. Die Feuerwehr konnte das Feuer löschen. Verletzt wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand niemand. Durch die Feuerwehr konnte ein Übergreifen auf eine benachbarte Lagerhalle verhindert werden.

Landkreis Havelland, Märkisch Luch, Möthlow, L991 - Schwerer Verkehrsunfall - Mittwoch, 22.12.2021, 02:00 Uhr - Ein 22 Jahre alter Autofahrer ist in der vergangenen Nacht bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Der Mann war mit seinem Renault-Kleinwagen auf der L991 von Möthlow in Richtung Liepe unterwegs. Aus bislang unbekannter Ursache kam er auf gerader Strecke mit dem Auto nach links von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und streifte zwei Bäume. Dann kam der Renault im Straßengraben zum Stehen. Der Fahrer wurde schwer verletzt.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2021/2022 auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Mittwoch, 22. Dezember, veröffentlicht worden und gilt für den Zeitraum 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr. Demnach dürfen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, das heißt auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 nicht verwendet werden. Von dem stadtweiten Verbot ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen. Zudem gelten die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. 

Untersagung für öffentliche Plätze in Falkensee, Ketzin/Havel und Premnitz - Der Landkreis Havelland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Jahreswechsel die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf bestimmten öffentlichen Plätzen in Falkensee, Ketzin/Havel und Premnitz untersagt.

Auf der heutigen digitalen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach wurden Verschärfungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Ministerpräsident Dietmar Woidke im Anschluss an die Konferenz: „Dieser Schritt ist leider notwendig. Auch in Deutschland nimmt die Omikron-Variante deutlich zu. Zum Beispiel in Großbritannien sieht man, wie stark dadurch die Erkrankungen steigen. Gerade deshalb ist es jetzt notwendig, zügig insbesondere bei den Booster-Impfungen voranzukommen. Sie schützen neben Kontaktvermeidung am besten vor Omikron.“