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Das Infektionsgeschehen des H5N1-Virus ist weiter sehr dynamisch. Zum Schutz des Hausgeflügels und der Mastbetriebe hat der Landkreis Havelland nun eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt 42/2025 veröffentlicht und tritt am 29.10.2025 in Kraft.

Im Landkreis Märkisch-Oderland ist in einem Entenmastbetrieb mit etwa 35.000 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest durch den Erreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Zudem besteht ein weiterer Verdachtsfall in einem Masthähnchenbetrieb mit etwa 50.000 Tieren. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest die Betriebe gesperrt und die notwendigen weiteren Maßnahmen eingeleitet.

Die Naturwacht Brandenburg hatte im Naturpark Westhavelland in der vergangenen Woche tot aufgefundene Kraniche zur Untersuchung beim Veterinäramt des Landkreises Havelland abgegeben. Das Landeslabor hat die Tiere getestet. Der bestätigte positive Befund unserer drei untersuchten Kraniche aus dem Naturpark Westhavelland, Fund am Gülper See, ist in der Nacht vom 22.10.25 zum 23.10.25 durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übermittelt worden. Damit ist das Auftreten der Geflügelpest im Wildvogelbestand in Landkreis Havelland offiziell bestätigt und amtlich festgestellt worden.

Nachdem in der vergangenen Nacht drei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt wurden und auch im Nachbarlandkreis Oberhavel ein weiterer Fall bestätigt wurd, erlässt der Landkreis Havelland zum Schutz der Geflügel- und Vogelbestände zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Die Verfügungen treten am 24.10.2025 in Kraft und beinhaltet die risikobasierte Aufstallung. Betroffen sind Gebiete in den Kommunen in Havelaue, Rhinow, Seeblick, Rathenow, Wiesenaue, Paulinenaue, Nauen, Schönwalde-Glien, Ketzin/Havel. Zudem sind weiterhin betroffen die Kommunen Märkisch Luch durch die Allgemeinverfügung vom 20.10.2025. Die Regionen des Landkreises Havelland, die von den beiden neuen sowie von der bestehenden Verfügung betroffen sind, können der untenstehenden Grafik entnommen werden.

Das Land Brandenburg erlebt einen außergewöhnlichen Ausbruch der Vogelgrippe bei Kranichen und anderen Wildvögeln. Daher empfiehlt das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Rastgebiete derzeit zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten nicht zu besuchen. Es appelliert an die touristischen Anbieter dort keine Exkursionen, Vogelbeobachtungsspaziergänge oder ähnliche Veranstaltungen durchzuführen.