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Im Landkreis Prignitz ist in einem Gänsebestand mit etwa 15.500 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Es handelt sich damit um den siebten Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Brandenburg hat Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke entschlossenes Handeln des Landes angekündigt. Brandenburg wird sich im Bundesrat für eine Erhöhung der Entschädigung für betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter einsetzen. Mit Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, dem Vorsitzenden des Brandenburger Geflügelwirtschaftsverbandes e.V., Tobias Winnige, und dem Präsidenten des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff, beriet Woidke heute über Möglichkeiten, die Tierseuche einzudämmen, weitere Tiere vor Infektionen zu schützen und die Akteure vor Ort bei der Bergung von Kadavern zu unterstützen.
Im Landkreis Märkisch-Oderland ist in einem Entenmastbetrieb mit etwa 35.000 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest durch den Erreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Zudem besteht ein weiterer Verdachtsfall in einem Masthähnchenbetrieb mit etwa 50.000 Tieren. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest die Betriebe gesperrt und die notwendigen weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Das Infektionsgeschehen des H5N1-Virus ist weiter sehr dynamisch. Zum Schutz des Hausgeflügels und der Mastbetriebe hat der Landkreis Havelland nun eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt 42/2025 veröffentlicht und tritt am 29.10.2025 in Kraft.
Nachdem in der vergangenen Nacht drei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt wurden und auch im Nachbarlandkreis Oberhavel ein weiterer Fall bestätigt wurd, erlässt der Landkreis Havelland zum Schutz der Geflügel- und Vogelbestände zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Die Verfügungen treten am 24.10.2025 in Kraft und beinhaltet die risikobasierte Aufstallung. Betroffen sind Gebiete in den Kommunen in Havelaue, Rhinow, Seeblick, Rathenow, Wiesenaue, Paulinenaue, Nauen, Schönwalde-Glien, Ketzin/Havel. Zudem sind weiterhin betroffen die Kommunen Märkisch Luch durch die Allgemeinverfügung vom 20.10.2025. Die Regionen des Landkreises Havelland, die von den beiden neuen sowie von der bestehenden Verfügung betroffen sind, können der untenstehenden Grafik entnommen werden.