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Urteil vom 2. Juli 2026 – I ZR 96/22 - Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nach einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems entschieden.
Weiterlesen: Urteil des BGH: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit drei Urteilen vom 18. Juni 2026 grundlegende Entscheidungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen infolge einer Elternbeitragsfreiheit des Besuchs von Kindertagesstätten und zur Berücksichtigung der tarifvertraglichen Reduzierung der Wochenarbeitszeit des Personals von Kindertagesstätten getroffen. Die Klage eines Trägers von Kindertagesstätten gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe betraf den Ausgleich von Einnahmeausfällen infolge einer Elternbeitragsfreiheit für den Besuch der Kindertagesstätte. Zwar ergibt sich ein solcher Anspruch für den streitgegenständlichen Zeitraum von August bis Dezember 2019 grundsätzlich aus § 17 Abs. 1a Satz 2 KitaG a.F. Die ursprünglich im Land Brandenburg für einen solchen Ausgleich vorgesehene verordnungsrechtliche Pauschalregelung war aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2021 (u.a. OVG 6 A 5/20) nicht mehr anwendbar.
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Urteil vom 11. Juni 2026 – VII ZR 93/25 und 96/25
Sachverhalt:
Der schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Parallelsachen (VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25) darüber entschieden, ob die dem Gläubiger entstandenen Kosten einer von ihm vor Einleitung des Rechtsstreits eingeholten Auskunft über die Bonität des Schuldners im Wege des Verzugsschadensersatzes ersetzt verlangt werden können. Er hat dies in beiden Fällen verneint.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren (als des beschädigten) Fahrzeuges den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen hat.
Urteil vom 11. Juni 2026 – III ZR 179/25 - Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Reisepasses von der Gemeinde als zuständiger Passbehörde Aufwendungen für eine Auslandsreise ersetzt verlangen kann, die er nicht durchführen konnte, weil sein Pass aufgrund von amtspflichtwidrigen Versäumnissen der Gemeindemitarbeiter noch zur Fahndung ausgeschrieben und ihm deshalb die Einreise in das Zielland verweigert worden war.
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