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Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 139/23 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts entschieden, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Daher sind sie, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen.
Dieser Verstoß betrifft insbesondere die Entschädigungsbestimmungen dieser Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abgegeben haben In den Jahren 2020 und 2021 wurden zwischen der Kommission und Pharmaunternehmen Verträge über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 geschlossen: Schnell wurden rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.
Die Einrichtung eines sog. Modalfilters (Verbot der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge) in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig.
Die Tucholskystraße in Berlin-Mitte verbindet als Nebenstraße die Hauptverkehrsstraßen Torstraße und Oranienburger Straße. Das Bezirksamt Mitte von Berlin ordnete im Juni 2023 die Umwandlung der Tucholskystraße in eine Fahrradstraße (Zusatz: „Anlieger frei“) an. Am Kreuzungspunkt Tucholskystraße/Auguststraße wurden im Anschluss Sperrpfosten aufgestellt, so dass Kraftfahrzeuge die Tucholskystraße dort nicht weiter geradeaus befahren können, sondern abbiegen müssen. Der Radverkehr ist von den Beschränkungen ausgenommen.
Weiterlesen: Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin: Kein „ Modalfilter“ in der Tucholskystraße
Urteil vom 16. Juli 2024 - II ZR 71/23 - Der u.a. für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Beschluss über die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wirksam ist.
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Angeklagten des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in acht Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie seinen Bruder des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in sechs Fällen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, beide Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt sowie die Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner angeordnet. Einen weiteren Bruder hat das Landgericht der Geldwäsche schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt sowie die Einziehung eines Grundstücks angeordnet.