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Urteil vom 3. September 2026 - I ZR 34/23 und I ZR 35/23 - Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Betreiberin eines Seniorenwohnheims, die über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weiterleitet, keine öffentliche Wiedergabe vornimmt und deshalb dafür weder an Urheber noch an Sendeunternehmen eine Vergütung zahlen muss.
Urteil vom 3. September 2026 - I ZR 74/22
Weiterlesen: Urteil des BGH: Tonträger-Sampling kann als "Pastiche" zulässig sein
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Bedingungen die Übernahme einer Tonsequenz im Wege des Tonträger-Samplings als "Pastiche" zulässig sein kann. Er hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das die Zulässigkeit im Streitfall bejaht hatte.
Sachverhalt:
Der Kläger zu 1 und der am 21. April 2020 verstorbene frühere Kläger zu 2, dessen Rechtsnachfolgerin die jetzige Klägerin zu 2 ist, waren Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk". Diese veröffentlichte im Jahr 1977 einen Tonträger, auf dem sich das Musikstück "Metall auf Metall" befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels "Nur mir", den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahr 1997 erschienenen Tonträgern einspielte. Zur Herstellung des Titels hatten die Beklagten zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Titel "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt.
Die Kläger sehen dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller und ausübende Künstler sowie das Urheberrecht des Klägers zu 1 verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Tonträger mit der Aufnahme "Nur mir" herzustellen und in Verkehr zu bringen. Außerdem haben sie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zweck der Vernichtung verlangt.
Der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es bei der Beurteilung des Schwellenwerts von in der Regel 500 Arbeitsnehmern, der das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft auslöst, auf die Anzahl der Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft und nicht auf die Anzahl der Arbeitnehmer eines Gemeinschaftsbetriebs im Konzern ankommt.
Mitten in der Sommerferienzeit sind viele Autobahnen besonders stark belastet. Hohes Verkehrsaufkommen, Baustellen und Unfälle können lange Staus verursachen. Muss eine Strecke nach einem schweren Unfall oder wegen aufwendiger Bergungsarbeiten vollständig gesperrt werden, kommt der Verkehr mitunter für mehrere Stunden zum Erliegen. Für Autofahrer beginnt dann eine Geduldsprobe, zumal zunächst häufig ungewiss ist, wann es weitergeht. Der ACV Automobil-Club Verkehr erklärt, wie sich Autofahrer bei einer Vollsperrung richtig verhalten, was im Stau erlaubt ist und welche Dinge im Auto nicht fehlen sollten.
Geklickt. Gestreamt. Gebunden? EuGH zu Streaming-Abos: Nicht jeder Klick kostet das Widerrufsrecht Film gestartet – Widerrufsrecht weg? Genau davon gehen viele Verbraucher aus. Kein Wunder, denn zahlreiche Streaming-Anbieter vermitteln genau diesen Eindruck. Doch so einfach ist die Rechtslage nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt wichtige Leitplanken gesetzt: Was hinter dem Urteil steckt, erklärt Rechtsexpertin Magdalena Jankowska-Gilberg vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.
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