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Land Brandenburg: Das Verbraucherschutzministerium warnt Halter vor Gefahren der H5N8. Potsdam - Nachdem bei einer auf der Insel Rügen gesund erlegten Ente das hochpathogene Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde, schätzt das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. Der Brandenburger Landestierarzt hat daher heute einen Erlass zur Tierseuchenbekämpfung veröffentlicht.

Neben den bereits erlassenen Maßnahmen im Landkreis Uckermark und in den sogenannten Ramsa-Gebieten, soll zukünftig auch in folgenden Risikogebieten das sogenannte Aufstallungsgebot gelten:

- in einem Randstreifen von mindestens 1 km um Wildvogeleinstands-  
  gebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird.
  Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den
  unteren Umwelt-/Natur­schutzbehörden festgelegt.

- in Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird
  (mindestens 20.000 Stück Geflügel/km2). Hier soll in einem Radius
  von mindestens 3 km um die Geflügelhaltung ein Aufstallungsgebot
  gelten.

Der Erlass sieht zudem Beschränkungen für Geflügel-Ausstellungen und Märkte vor.

Verbraucherschutzminister Dr. Helmuth Markov hat Tierhalter im Land zudem um verstärkte Vorsicht gebeten: „Wer seine Tiere schützen will, sollte Kontakt zu Wildvögeln nach Möglichkeit auch freiwillig unterbinden. Im Falle einer Erkrankung ist zudem unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen und die Anzeigepflicht zu beachten. Da wo auch Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, sollten Sie bitte die zuständigen Veterinärämter benachrichtigen.“  

Der Erlass sieht zudem ein verstärktes Wildvogelmonitoring in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor.