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Das News-Magazin in Brandenburg

Am 01.04.2015 kam es wegen punktuellen, bundesweiten Warnstreiks zu geringen Folgen für die Kunden des Zustelldienstes. Es sind ca. 10% der Brief- und Paketsendungen von dem Streik betroffen. Verzögerungen sind im Übrigen unabhängig von einzelnen Warnstreiks aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse zu verzeichnen. So konnte in einigen Regionen die Zustellung aufgrund der orkanartigen Windverhältnisse nicht wie geplant durchgeführt werden. Auch für den 02.04.2015 sind Warnstreiks für einige Teile Deutschlands angekündigt.

Ver.di hat die bestehende Tarifregelung zur Arbeitszeit für Tarifangestellte der Deutschen Post AG zum 31. März gekündigt und ist dadurch ab dem 1. April streikberechtigt. Die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Post AG und ver.di wurden inzwischen aufgenommen. Eine Einschätzung zur Dauer dieser Verhandlungen kann die Deutsche Post AG jedoch zurzeit nicht geben.  Auf einige Fragen hat das Unternehmen wie folgt geantwortet:

Was bedeuten die tariflichen Auseinandersetzungen? Kann es zu Streiks kommen?

Aufgrund der Kündigung einer bestehenden Tarifregelung zur Arbeitszeit für die Tarifangestellten bei der Deutschen Post AG durch ver.di ist der Tarifpartner ab dem 1. April streikberechtigt. Derzeit können wir noch keine Einschätzung abgeben, ob und wann es zu möglichen Warnstreiks auch im Paketbereich kommt. Sofern diese eintreten, kann es in einzelnen Paketzentren sowie in der Zustellung temporär und lokal zu Rückständen oder zu Veränderungen der Produktionsabläufe kommen, welche unter Umständen zu längeren Laufzeiten führen. Wir verfügen über Notfallpläne, die im Falle von Betriebsstörungen die Zustellqualität für unsere Kunden weitestgehend sicherstellen.

 Wann und wo wird gestreikt?

ver.di teilt der Deutschen Post AG im Vorfeld nicht mit, wann und wo es zu Streiks kommt. Deshalb kann das Unternehmen immer nur sehr kurzfristig und tagesaktuell reagieren. Ob es zu Verzögerungen bei Ihrer Sendung kommt, können Sie über die PLZ-Abfrage  herausfinden.

 Wie lange wird gestreikt?

Derzeit können noch keine Einschätzungen abgegeben werden,  wie lange gestreikt wird. Bislang hat ver.di für den Zeitraum 01.04. bis 02.04.2015 19:00 Uhr Warnstreiks angekündigt.

Hat die Deutsche Post einen Notfallplan für einen flächendeckenden, unbefristeten Streik?

Ja, wir sind auf mögliche Warnstreiks gut vorbereitet. Dort, wo gestreikt wird, setzt das Unternehmen - soweit möglich und verfügbar - Ersatzkräfte ein, um den Betrieb weitgehend aufrechtzuerhalten. In einzelnen Fällen können Verzögerungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Ist die Zustellung von Briefen und Paketen gefährdet? Wenn ja, wo?

In den Bereichen, die nicht bestreikt werden, läuft die Zustellung wie gewohnt. Dort wo vorübergehend lokal gestreikt wird, setzt das Unternehmen - soweit möglich und verfügbar - Ersatzkräfte ein, um den Betrieb weitgehend aufrechtzuerhalten.

Wie viel Verzögerung haben die Sendungen?

Grundsätzlich erfolgt die Zustellung am nächsten Werktag. Streikbedingt könnte es jedoch vereinzelt und lokal zu Verzögerungen von 1-2 Werktagen kommen. Sendungen, die ggf. durch temporäre Streikmaßnahmen unbearbeitet geblieben sind, werden so schnell wie möglich bearbeitet.

Was passiert mit Express-Sendungen? Werden diese Sendungen befördert?

Express-Paketsendungen sind nicht betroffen.

 Wer haftet für zu spät ausgelieferte Sendungen?

Streikmaßnahmen werden juristisch als „höhere Gewalt“ behandelt. Für Laufzeitverzögerungen, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden lassen, und durch Umstände entstehen, die nicht durch das Unternehmen zu vertreten sind (z.B. Streik), ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Deutsche Post AG wird den Transport von Sendungen jedoch so weit sicherstellen, wie dies unter den gegebenen Umständen möglich ist.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenhotline der Deutschen Post. 

Die Kundenhotline zu den Tarifverhandlungen lautet: 0228 / 76367650.

Sie erreichen sie montags - freitags von 07:00 - 20:00 Uhr und samstags von 08:00 - 14:00 Uhr (außer an bundesweiten Feiertagen).

Quelle: deutschepost.de