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Der Streit um die unzulässigen Bescheide des Wasserverbandes im Havelland setzt sich fort. 9900 Haushalte sind betroffen weniger als 70 Haushalte haben erst ihr Geld zurück bekommen - Stellungnahme des WAH: Die Verbandsversammlung hat sich auf ihrer öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2016 ausführlich mit der Frage befasst, ob auch bestandskräftige Beitragsbescheide für sogenannte altangeschlossene Grundstücke aufgehoben und die Beiträge rückerstattet werden.

Dabei wurden die Aussagen des Rechtsgutachtens über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2015 (BvR 2961/14 u. a.), welches im Auftrags des Ministeriums des Innern und für Kommunales erstellt wurde, berücksichtigt. Nach den Feststellungen dieses Rechtsgutachtens besteht kein Anspruch auf die Aufhebung bestandskräftiger Bescheide. Ein Gleichbehandlungsgebot von bestandskräftigen und nichtbestandskräftigen Bescheiden ist nicht gegeben. Eine teilweise Erstattung von Beiträgen führt zwangsläufig zu gespaltenen Gebührensätzen, wie bereits auf der Homepage des Verbandes dargestellt. Die Rückerstattung aus bestandskräftigen Beitragsbescheiden würde zu einer deutlichen Erhöhung der Verbrauchsgebühren führen. Die Trinkwasserverbrauchsgebühr würde auf 1,89 €/m³ (Netto) und die Schmutzwasserverbrauchsgebühr auf 4,86 €/m³ steigen. Dies würde eine erhebliche Mehrbelastung für die überwiegende Zahl unserer Kunden, insbesondere für alle Mieter, zur Folge haben. Nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) haben Beitragszahler einen Anspruch auf eine verringerte Gebühr. Für die ganz überwiegende Mehrheit der Betroffenen führt eine Rückzahlung der Beiträge zu einer noch höheren Belastung. Sie würden finanziell schlechter gestellt werden durch diese Rückzahlung. Insofern geht der Verband davon aus, dass eine Rückzahlung auch nicht zum Rechtsfrieden führen würde. Das Land Brandenburg hat einen weiteren Teil des Rechtsgutachtens beauftragt. Dieser soll Handlungsempfehlungen und Lösungsmöglichkeiten in der Altanliegerproblematik aufzeigen. In Abhängigkeit von den Aussagen dieses Teils des Rechtsgutachtens und der Entscheidung der Landesregierung über eine finanzielle Unterstützung der Verbände wird der WAH weitere Entscheidungen treffen. Insofern wird der Verband aus jetziger Sicht, im Interesse der Mehrheit seiner Kunden, bestandskräftige Beitragsbescheide nicht aufheben.